Der auf 725.000 € versicherte Hund

In Wien, OÖ, Salzburg und der Steiermark ist die Haftpflicht für alle Hunderassen gesetzlich vorgeschrieben.
Wer in Wien vergisst, seinen Vierbeiner zu versichern, dem drohen 280 Euro Verwaltungsstrafe.

Immer wieder flattern Wiener Hundehaltern Strafbescheide des Magistrats ins Haus – weil sie ihre Vierbeiner nicht wie gesetzlich vorgeschrieben haftpflichtversichert haben. Allein voriges Jahr kam das rund 400-mal vor. So, wie im Fall von Marion L., die für ihren Mops 280 Euro Verwaltungsstrafe bezahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 16 Stunden absitzen sollte. Ihre Beschwerde wurde vom Landesverwaltungsgericht abgewiesen – was die Strafe letztlich auf 308 Euro erhöhte.

An sich wäre die Rechtslage ja klar. Das Wiener Tierhaltegesetz schreibt vor, für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung über eine Summe von mindestens 725.000 Euro zur Deckung der durch das Tier verursachten Personen- oder Sachschäden abzuschließen und aufrecht zu erhalten.

Völlig unabhängig davon, um welche Hunderasse es sich handelt. Schließlich kann ein Mops ebenso auf die Straße laufen und einen Verkehrsunfall verursachen, Gegenstände beschädigen oder jemanden verletzen wie ein sogenannter Listenhund (Hunde, die per Gesetz als potenziell gefährlich angesehen werden; Anm.).

Der auf 725.000 € versicherte Hund

Unwissenheit

Bloß: in den einzelnen Bundesländern wird das Thema unterschiedlich gehandhabt – was die Orientierung für die Hundehalter einigermaßen erschwert. Nur in Wien, Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark ist zurzeit die Haftpflichtversicherung für alle Hunderassen verpflichtend. Was wo gilt, dürfte sich allerdings noch nicht bei allen Betroffenen herumgesprochen haben.

"Wir haben den Eindruck, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu allen Hundebesitzern durchgedrungen sind. Da bedürfte es einer flächendeckenden Information", sagt Katja Wolf, Sprecherin des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV).

Dort rät man jedem Hundehalter, im Eigeninteresse eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ob nun als Einzelprodukt oder in Kombination mit einer Haushaltsversicherung.

In Wien gilt die Gesetzeslage bereits seit Anfang 2006. Die Kontrolle, ob ein Hund versichert ist, erfolgt bei der Anmeldung des Tiers: Wenn kein Haftpflicht-Nachweis vorgelegt wird, fordert die Tierhaltekoordinationsstelle der MA58 den säumigen Hundehalter auf, diesen nachzureichen. Wird der Vierbeiner trotzdem nicht versichert, folgt ein Verwaltungsstrafverfahren.

Im Büro von Tierschutzstadträtin Ulli Sima (SP) ist man stolz auf die gesetzliche Versicherungspflicht – "wir sind da Vorreiter, die Kosten sind minimal für die Hundehalter", sagt eine Sprecherin.

Gutes Geschäft

Bei geschätzten 354.000 angemeldeten Hunden österreichweit – davon rund 60.000 allein in Wien – machen die Versicherungsunternehmen dennoch ein gutes Geschäft. Die Beiträge für den besten Freund des Menschen betragen je nach Laufzeit und Versicherungssumme 30 Euro aufwärts.

Wobei die Mehrheit der Hundebesitzer punkto Versicherungssumme bloß die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt, wie Karin Kafesie von der "Zürich VersicherungsAG" weiß. Bei der "Allianz" wählen 90 Prozent der Kunden "nur" eine Versicherungssumme von 1,5 Millionen Euro.

Weniger auskunftsfreudig sind die Versicherer, was die Zahl der Abschlüsse bzw. der tatsächlichen Schadensfälle betrifft.

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