Nevrivy blockte dieses Begehr jedoch ab und stützte sich dabei auf ein Gutachten aus dem Rathaus. Eine Bürgerversammlung zum Parkpickerl sei demnach unzulässig, weil das Thema „nicht im überwiegenden oder ausschließlichen Interesse des Bezirks“ liege. Das Parkpickerl werde schließlich nicht nur in der Donaustadt eingeführt, sondern Wien-weit.
Bei der ÖVP kann man diese Argumentation nicht nachvollziehen. Immerhin seien immer wieder Resolutionen und Anträge zum Thema Parkpickerl in die Bezirksvertretungssitzung eingebracht worden, ohne dass es Bedenken gegeben hätte, kritisiert Gemeinderätin Caroline Hungerländer.
Sie geht zwar nicht davon aus, dass die Volksanwaltschaft die Causa noch vor der Einführung des Pickerls abschließend behandeln werde. Dafür hofft sie auf eine Empfehlung, die letztlich zu einer klaren grundsätzlichen Regelung für die Einberufung von Bürgerversammlungen führt. Denn hier gebe es immer wieder vergleichbare Streitfälle.
Zurück zum Parkpickerl: „Die Einführung erscheint unausgegoren, sehr viele Fragen der Bürger werden einfach nicht beantwortet“, kritisiert Hungerländer. Zum Beispiel, warum die Donaustadt keine Ausnahmen für dünn besiedelte Einfamilienhaus-Gebiete am Stadtrand beschließt, wie das andere Bezirke sehr wohl getan hätten. Dort würde ohnehin kein Pendler sein Auto abstellen, weil es keine Öffi-Anbindung gebe.
Im Büro von Nevrivy befürchtet man hingegen sehr wohl, dass solche Zonen von Wochenpendlern zum Parken genutzt würden oder von Tagespendlern, die hier von ihrem Privat-Pkw auf ein parkendes Firmenfahrzeug umsteigen könnten.
Hinsichtlich der Bürgerversammlung verweist man erneut auf das Gutachten. Und weiter: „Die Zulässigkeit der genannten Anträge/Resolutionen war vor der Entscheidung der Wien-weit einheitlichen Pickerl-Lösung. Damals war die Bezirkszuständigkeit noch gegeben.“
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