Donaustadt: Bezirkschef will nicht mit Bürgern über Parkpickerl reden
Die ÖVP ist verärgert. Sie fordert in der Donaustadt, in der im März das flächendeckende Parkpickerl eingeführt wird, seit Monaten eine Bürgerversammlung zu dem umstrittenen Thema. Allein: Der Bezirksvorsteher denkt gar nicht daran, diese Versammlung einzuberufen.
Bereits im September hat die ÖVP einen dementsprechen Antrag in der Bezirksvertretungssitzung eingebracht. Drei Monate lang, bis Dezember, sei dann erst einmal „gar nichts“ geschehen, schilder Caroline Hungerländer, ÖVP-Gemeinderätin aus der Donaustadt.
Schließlich habe der rote Bezirkschef Ernst Nevrivy den Antrag der ÖVP dann doch noch kommentiert – und mündlich mit Hinweis auf die Corona-Pandemie abgelehnt. Eine schriftliche Beantwortung oder Akteneinsicht habe man nicht erhalten, sagt Hungerländer. „Der Bezirkschef bricht damit die Stadtverfassung. Wir leben aber in einem Rechtsstaat, das gilt auch für die Donaustadt.“
Volksanwalt soll tätig werden
Der Gesetzestext sei unmissverständlich, sagt auch der türkise Verfassungssprecher Patrick Gasselich. Eine Bürgerversammlung „ist abzuhalten, wenn (...) mindestens ein Fünftel der Mitglieder der Bezirksvertretung dies verlangt“, heißt es in Paragraf 104c der Stadtverfassung.
Den Verweis auf die Pandemie hält die ÖVP für eine „Alibi-Ausrede“ – und droht mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei Stadtchef Michael Ludwig (SPÖ). Auch an den Volksanwalt will man sich wenden.
Auf Stadtebene wollen die Türkisen ein Demokratiepaket schnüren, „das demokratiepolitische Defizite beseitigt und klare Regeln bringt, um Probleme in den Grätzeln im Sinne der Bürger zu lösen“, sagt Gasselich.
Vor allem das Instrument der Bürgerversammlung will die ÖVP stärken – etwa mit verpflichtenden schriftlichen Begründungen, falls eine Versammlung abgelehnt wird, mit Schiedsinstanzen und mit klaren Fristen.
Nevrivy kontert
Doch zurück zum aktuellen Fall: Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy sieht die Sache nämlich ganz anders.
Er verweist im KURIER-Gespräch auf ein Schreiben der Magistratsdirektion (Geschäftsbereich Recht), deren Rechtsmeinung er vorab einholte: Das Thema liege „nicht im überwiegenden oder ausschließlichen Interesse des Bezirks“, heiße es darin. Das Parkpickerl werde schließlich nicht nur im (oder vom) Bezirk Donaustadt eingeführt – sondern Wien-weit.
„Deshalb muss die Bürgerversammlung nicht abgehalten werden“, so Nevrivy. Die anderen Parteien – auch die ÖVP – habe er Einsicht in das Schreiben nehmen lassen.
Aber: Er sei – wenn Corona es zulässt – bereit, im Februar eine Art Info-Tag rund ums Parkpickerl zu veranstalten, bei dem sich die Bürger informieren können.
Kommentare