Coronastrafen: Wien sieht Innenministerium in der Pflicht

Polizei in Wien
Die Magistratsdirektion will sich den Ball nicht zuspielen lassen: Es handle sich um eine bundespolitische Frage.

Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Mittwoch die Verordnung zum Ausgangsverbot teilweise für gesetzeswidrig erklärt hatte, herrscht weitgehende Unsicherheit, wie nun mit der Kontrolle der Corona-Regeln zu verfahren ist.

Das Innenministerium hatte am Donnerstag den Landespolizeidirektionen den Auftrag erteilt, mit den zuständigen Gesundheitsbehörden Rücksprache zu halten und die weitere rechtliche Vorgehensweise "in ihrem Wirkungsbereich zu klären".

Sichtweise "stimmt doppelt nicht"

Die Wiener Magistratsdirektion will sich den Ball vom Innenministerium jedoch nicht zuspielen lassen. "Diese Sichtweise stimmt nicht - und zwar doppelt nicht", kritisierte am Freitag ein Behördensprecher gegenüber der APA diese Vorgehensweise. Es handle sich um eine bundesweite Frage, da es um bundesweite Gesetze und Verordnungen gehe.

Überdies sei die Wiener Gesundheitsbehörde MA 15 in diesem Zusammenhang in diese Causa nicht involviert gewesen. "Es gibt laufend Gespräche mit den Bezirksämtern bezüglich der operativen Umsetzung, aber wir können nur verarbeiten, was die Polizei an Anzeigen übermittelt." Und damit liegt die Verantwortung wieder beim Bund, denn: "Die Landespolizeidirektion ist eine Bundesbehörde, die zum Bundesministerium für Inneres gehört."

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Wiener Polizei zeigt nicht mehr an

Die Wiener Polizei hat am gestrigen Donnerstag jedenfalls eine Vorgehensweise für sich definiert und bestätigt, dass sie vorerst hinsichtlich der Corona-Bestimmungen nicht mehr anzeigen wird und auch keine Organstrafmandate einheben wird. Man wolle keine rechtswidrigen Anzeigen legen und die "Rechtssicherheit für die Bürger gewährleisten", hieß es diesbezüglich.

In der Steiermark hieß es seitens der Landespolizeidirektion auf Anfrage, dass die Situation noch nicht geklärt sei. Man sei im Kontakt mit dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung. Dies geschehe nicht zuletzt deshalb, um eine einheitliche Vorgangsweise über alle Bezirke abzuklären. Man hoffe, am Freitagnachmittag eine Entscheidung vorliegen zu haben, sagte ein Sprecher.

Tirol und Burgenland strafen weiter

In Tirol gibt es vorerst keine Änderung der Vorgangsweise, das heißt es wird im Falle des Falles nach wie vor gestraft. Dies sagte ein Polizeisprecher zur APA. Es habe auch bis dato keine gegenteilige Anordnung der Gesundheitsbehörde gegeben, die in erster Linie zuständig sei.

Die Exekutive befinde sich aber in laufenden Gesprächen mit der Behörde. Zudem betonte der Sprecher, dass man die Menschen bei Fehlverhalten vor allem auf die Einhaltung der Corona-Regeln hinweise und sie ermahne. Zu Anzeigen bzw. Organmandaten komme es vor allem bei wiederholtem Zuwiderhandeln.

Auch im Burgenland gibt es nach dem am Mittwoch veröffentlichten VfGH-Entscheid noch keine neue Regelung, wie mit Verstößen gegen Corona-Regeln umgegangen wird. Es gebe noch keine Anweisung, man befinde sich aktuell in der Abklärung, teilte der Koordinationsstab Coronavirus auf APA-Anfrage mit. Die Polizei gehe bei Kontrollen, Anzeigen und Organmandaten vorerst wie bisher vor, so die Landespolizeidirektion Burgenland.

Der bei Organstrafverfügungen fällige Betrag ist in einer im April ergangenen Verordnung des Gesundheitsministeriums festgelegt. Für das Nicht-Tragen des Mund-Nasen-Schutzes werden demnach 25 Euro fällig, für andere Vergehen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz (etwa bezüglich Betretungsverbote) 50 Euro. Kommt es zu einer Anzeige, kann die Strafe bis zu 3.600 Euro betragen (für Betriebsstätteninhaber sogar 30.000 Euro).

Verwaltungsübertretungen nach dem Epidemiegesetz, hier fallen etwa Abstandsregeln darunter, kosten laut Verordnung als Organstrafverfügung generell 50 Euro. Bei Anzeigen können es bis zu 1.450 Euro sein, bei Vergehen etwa gegen Meldepflichten 2.180 Euro.

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