Corona-Regeln: Immer mehr Strafen werden aufgehoben

Corona-Regeln: Immer mehr Strafen werden aufgehoben
Justizministerin Alma Zadić kündigt eine Lösung für die Strafen der letzten Monate an.

21.000 Anzeigen setzte es von Mitte März bis Mitte Mai für „Corona-Sünder“ in Österreich. Schätzungen zufolge dürfte das Geldstrafen in der Höhe von bis zu vier Millionen Euro entsprechen.

Dass diese Zahlen nicht unrealistisch sind, zeigt der Fall eines Wieners, der im April in einem Park den Abstand von einem Meter zu Personen aus anderen Haushalten nicht einhielt. Stolze 360 Euro sollte er dafür berappen. Wie berichtet, war diese Strafe laut eines (nicht rechtskräftigen) Urteils des Wiener Landesverwaltungsgerichts (VGW) aber unzulässig.

Das Urteil ist die Spitze mehrerer Gerichtsentscheidungen in den vergangenen Wochen. Der KURIER hat den Überblick, welche Corona-Strafen hinfällig sind – und warum.

Mindestabstand

Der Grund für das jüngste Urteil des VGW ist der Wortlaut des Covid-Gesetzes und der darauf fußenden Verordnung des Gesundheitsministeriums. Der verbot lediglich das Betreten öffentlicher Orte ohne Mindestabstand zu Personen aus fremden Haushalten. Nicht die Rede war hingegen vom Verweilen im öffentlichen Raum, wie das Gericht argumentiert.

„Ausgangssperre“

Bereits Mitte Juni gab das VGW der Beschwerde eines Mannes statt, der während des Lockdowns einen Freund besucht hatte und dafür mit 500 Euro belangt wurde.

Zur Erinnerung: Damals hieß es seitens der Regierung, dass die eigenen vier Wände nur verlassen werden dürfen, um zu arbeiten, anderen zu helfen und um Besorgungen oder Bewegung an der frischen Luft zu machen. Es gab jedoch nie eine gesetzliche Ausgangssperre. Demnach hätte man das Zuhause stets aus jedem Grund verlassen dürfen.

Private Räumlichkeiten

Dem Entscheid in Wien ging ein Fall in Niederösterreich voraus, wo das Landesverwaltungsgericht die Strafe für ein Paar kippte, das im März Bekannte in deren Wohnung besucht hatte.

Zadic stellt Lösung in Aussicht

„Der Aufenthalt in privaten Räumen unterlag zu keinem Zeitpunkt einem Verbot durch die gegenständliche Verordnung“, begründete der Richter. Das Land Niederösterreich versprach für solche Fälle Rückzahlungen.

Auf Bundesebene fordert die Opposition schon länger eine Generalamnestie. Am Samstag zeigte sich die (inhaltlich allerdings nicht zuständige) Justizministerin Alma Zadić (Grüne) gegenüber Ö1 zuversichtlich, dass für Strafen im Zuge der Corona-Verordnungen eine Lösung gefunden werde.

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