Corona-Vergehen: Wiener Polizei straft vorerst nicht mehr

SALZBURG: CORONAVIRUS - POLIZEI MIT MUNDSCHUTZ
Da sich zahlreiche Strafen während des Lockdown als rechtswidrig herausstellten, verzichtet die Polizei fürs Erste auf weitere Strafen.

Die Wiener Polizei wird aufgrund des am Mittwoch veröffentlichten VfGH-Entscheids, wonach Teile der Verordnung zu den Ausgangsbeschränkungen rechtswidrig gewesen sind, offenbar generell bei Verstößen gegen Corona-Regeln bis auf Weiteres keine Anzeigen mehr legen und auch keine Organstrafmandate einheben. Das geht aus einem internen E-Mail der Polizei hervor, das der APA vorliegt.

Aufgrund der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes sei eine „neue Bewertung der Strafbarkeit bei der Übertretung der angeordneten Schutzmaßnahmen (z.B. 'Abstandsregel' und 'Mund-Nasen-Schutz')“ eingeleitet worden, heißt es in dem von Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl gezeichneten E-Mail.

„Wird zum Einschreiten aufgefordert, sind Personen, die gegen die Regelungen verstoßen, nur in geeigneter Form über die Einhaltung der Schutzmaßnahmen informieren“, heißt es weiter in dem Schreiben.

Bestätigung der Polizei

Der Wiener Polizei hat am Donnerstagnachmittag bestätigt, dass sie vorerst hinsichtlich der Corona-Bestimmungen nicht mehr anzeigen wird und auch keine Organstrafmandate einheben wird. Man wolle keine rechtswidrigen Anzeigen legen und die „Rechtssicherheit für die Bürger gewährleisten“, so ein Sprecher zur APA.

Beim VfGH sind noch zahlreiche Anträge zu den Corona-Maßnahmen anhängig. Entscheidungen ergangen sind bisher zu den Ausgangsbeschränkungen und den Betriebsstätten-Betretungsverboten.

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