Corona-Isolation: Bewohner klagen Pflegeheime
Letztlich, erzählt Klaus Kuttler, habe er seinen Opa mithilfe der Polizei zum Spazierengehen abgeholt.
Die Geschichte des Welser Künstlers und seines Großvaters hat im Frühling für Schlagzeilen gesorgt. Weil er seinen dementen und schwerhörigen Großvater auch nach dem Ende des Besuchsverbots nur eingeschränkt in dessen Pflegeheim besuchen durfte und dem 95-Jährigen nach Spaziergängen eine 14-tägige Isolation angedroht wurde, alarmierte Kuttler nicht nur die Polizei, sondern zog auch vor Gericht – und bekam Recht. Mittlerweile rechtskräftig. Die Freiheitsbeschränkungen seien unzulässig gewesen.
Geschichten wie jene der Familie Kuttler sind kein Einzelfall.
Das Vertretungsnetz, das Bewohner von Pflege- und Betreuungseinrichtungen vertritt, hat mittlerweile rund 30 Fälle vor Gericht gebracht, bei denen die Maßnahmen der Heimbetreiber im Zuge der Corona-Krise geprüft werden sollen.
Darunter auch welche, bei denen Bewohner nach der Rückkehr aus dem Spital trotz negativer Corona-Tests 14 Tage isoliert wurden oder Fälle, bei denen Heimbewohner die Einrichtung nur zu bestimmten Zeiten verlassen durften – sonst würden sie für zwei Wochen abgesondert.
Die meisten Verfahren laufen noch, ein Fall ist mittlerweile beim Obersten Gerichtshof gelandet.
Eingriff in Grundrechte?
Die Causa ist heikel, denn die in den Heimen umgesetzten Maßnahmen – das komplette Besuchs- und Ausgangsverbot ab März sowie auch die auf Empfehlung des Gesundheitsministeriums basierenden Lockerung im Mai – sollten dem Schutz der Bewohner dienen. Immerhin sind ein Drittel aller Corona-Sterbefälle auf Infektionen in Pflegeheimen zurückzuführen.
Auf der anderen Seite könnte es sich dabei vielfach um Freiheitsbeschränkungen handeln, wie Kritiker monieren. Das Vertretungsnetz sieht in den Ausgangssperren oder der Isolation im Zimmer Grundrechtseingriffe, die nur auf Basis gesetzlicher Grundlagen möglich seien. Etwa, weil es nach einem positiven Corona-Test einen Bescheid im Rahmen des Epidemiegesetzes gibt oder man als enge Kontaktperson oder krankheitsverdächtig gilt.
„Das ist in diesen Fällen, die die Bewohnervertretung verhandelt, aber nie der Fall gewesen“, sagt Elke Mayerhofer vom Vertretungsnetz. Eine weitere Möglichkeit würde das Heimaufenthaltsgesetz bieten. Doch auch hier sind Freiheitsbeschränkungen enge Grenzen gesetzt.
Beschwerden auch bei Volksanwaltschaft
Wie die Verfahren ausgehen, ist offen. Denn während im Fall Kuttler die Familie recht bekam, beschied das Gericht in einem anderen Fall (erstinstanzlich), dass eine 14-tägige Isolation nach einem Spitalsaufenthalt trotz negativem Coronatest verhältnismäßig war.
Wie es im Herbst weitergehen könne – immerhin warnt sogar die WHO vor steigenden Infektionszahlen – beschäftigt bereits jetzt die Bewohnervertreter, aber auch Volksanwalt Bernhard Achitz. Bei ihm sind 50 Beschwerden in der Causa eingelangt. Achitz wünscht sich nun genauere Vorgaben seitens der Behörden.
Maßnahmen zum Schutz oder begrenzter Ausgang seien nicht per se schlecht, „aber das Ganze muss rechtskonform sein: Wann und unter welchen Umständen dürfen Leute rein oder raus“, fragt Achitz.
Verordnung
Es brauche also nicht nur Empfehlungen seitens des Gesundheitsministeriums, sondern Verordnungen. Und zwar solche, die nicht alle Heimbewohner über einen Kamm scheren, sondern etwa auch zwischen weitgehend selbstständigen Bewohnern eines Seniorenwohnheims und wirklich pflegebedürftige Menschen unterscheide. Etwas, das auch Wiens Patientenanwältin Sigrid Pilz fordert.
Die Verantwortung dürfe jedenfalls nicht auf die Heime abgeschoben werden, sind sich Achitz und Pilz einig. Zudem müsse mehr in die Pflege investiert werden.
Mehr Test gefordert
Im Ministerium verweist man auf die Pflegereform, die ab Herbst angegangen wird. Grundsätzlich sei Pflege aber Ländersache, neue gesetzliche Regelungen seien also schwierig. Man habe extra Empfehlungen ausgearbeitet.
Kann man also gar nichts tun? Volksanwalt Achitz hat Ideen, wie man sich vorbereiten könnte. So brauche es regelmäßige Tests und individuelle Strategien in den Heimen – noch vor dem Tourismus. Und schnellere Ergebnisse. Das derzeitige Screening-Programm reiche nicht aus.
„Es geht nicht nur um die physische Gesundheit der Bewohner, sondern auch um die psychische“, so Mayerhofer. Es sollte individuelle Lösungen geben, für Bewohner müssten dieselben Bedingungen gelten wie für alle Österreicher. Das hilft Klaus Kuttler Großvater nicht mehr. Er habe seinen Lebenswillen verloren, meint sein Enkel. Der Opa ist mittlerweile verstorben.
Kommentare