Gericht entscheidet: Quarantäne in Heimen zulässig

Gericht entscheidet: Quarantäne in Heimen zulässig
Bewohner war trotz negativen Corona-Tests isoliert worden. Nun wurde die Verhältnismäßigkeit geprüft.

Ist es zulässig, die Bewegungsfreiheit eines Pflegeheimbewohners aus Sorge um Verbreitung des Coronavirus massiv einzuschränken? Mit dieser Frage hat sich am Freitag erstmals seit Ausbruch der Krise ein Gericht auseinandergesetzt.

Und die Antwort – zumindest aus virologischer Sicht – ist: Ja.

Auslöser war ein diesbezügliches Ansuchen beim Bezirksgericht auf Basis des Heimaufenthaltgesetzes – der KURIER berichtete. Gestellt hatte dieses das Vertretungsnetz, das sich für die Wahrung der Rechte von Heimbewohnern einsetzt.

Es geht um den Fall eines Pensionisten, der in einem privat geführten Heim in Wien untergebracht ist. Zwei Mal wurde er nach Spitalsaufenthalten noch im Krankenhaus negativ auf das Coronavirus getestet. Trotzdem wurde er nach seiner Ankunft im Heim für 14 Tage in seinem Zimmer isoliert.

Das Gericht sollte klären, ob die Maßnahme gänzlich, unter Auflagen oder gar nicht zulässig war.

Verhältnismäßig

Ein vom Gericht zugezogener Virologe kam zu dem Schluss, dass die Isolation für 14 Tage aufgrund der Inkubationszeit gerechtfertigt und verhältnismäßig gewesen sei. Immerhin habe bei dem Patienten zwei Mal der Verdacht einer Covid-19-Infektion bestanden. Zudem könnten auch Tests falsch-negativ sein. Das hielt auch das Gericht in einem mündlichen Beschluss fest. Allerdings habe es die Einrichtung verabsäumt, dass Vertretungsnetzwerk, wie gesetzlich vorgesehen, zeitnah zu informieren.

Das räumt der Heimträger auch ein. Und man ist froh, Rechtssicherheit zu haben. Beim Vertretungsnetzwerk will man nun den schriftlichen Beschluss abwarten. Das Verfahren könnte in die zweite Instanz gehen: Das Gericht habe lediglich einen Virologen als Sachverständigen bestellt, aber keinen Psychiater.

Zuletzt hatte es vermehr Kritik an den strengen Abschottungen von Pflegeheimen gegeben. „Es gibt vermehrt Beschwerden von Betroffenen und Angehörigen bei uns“, hatte Michael Hufnagl vom Vertretungsnetz vergangene Woche dem KURIER geschildert.

Hohes Risiko

Das Problem: Alte Menschen haben ein besonders hohes Risiko, nach einer Infektion  mit dem Coronavirus schwer zu erkranken oder sogar zu versterben. Zu ihrem Schutz wurde daher Mitte März ein ein Besuchsverbot erlassen. Vielfach wurden die Bewohner aufgefordert, zu Hause zu bleiben.

Patientenanwältin Sigrid Pilz berichtete zudem von Heimträgern, die ihre Bewohner in Quarantäne schicken, sollten sie entgegen den Empfehlungen das Haus verlassen. Für Pilz ist das gleichbedeutend mit einem Ausgangsverbot. Ob all diese Maßnahmen noch verhältnismäßig sind, ist daher umstritten.

Für Hufnagel sind sie jedenfalls überzogen. Im KURIER sprach er davon, dass Heimbewohner somit zu Menschen zweiter Klasse würden. Es brauche Augenmaß. Zumal Studien zeigen würden, dass soziale Isolation bei alten Menschen zu einem früheren Tod führen könne.

Mit der vom Gesundheitsministerium empfohlenen schrittweisen Öffnung von Pflegeheimen im Mai wird zumindest nun auf die Kritik der sozialen Isoaltion reagiert.

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