Besuche wieder erlaubt: Begegnungszonen im Altersheim

Fieberchecks gab es bisher - wie hier im Caritas-Haus St. Leopold in NÖ - nur für Mitarbeiter. Nun sollen sie auch für Besucher gelten
Ab 4. Mai sollen Besuche in Seniorenheimen wieder möglich sein – nach Gesundheitschecks in speziellen Bereichen

Kein Bussi zur Begrüßung, kein Händehalten beim Tratschen – so wie früher werden die Besuche im Altersheim noch länger nicht sein. Doch ab Mai sollen Angehörige ihre Lieben zumindest in Begegnungszonen wieder zu Gesicht bekommen.

Ohne viel Aufsehen veröffentlichte das Gesundheitsministerium nun Empfehlungen zur schrittweisen Öffnung der Häuser. Wie der Fahrplan im Detail aussieht, sollen die Einrichtungen selbst entscheiden bzw. wird wohl auch in Landesverordnungen festgehalten. (In Wien etwa läuft das per Landesverordnung verhängte generelle Besuchsverbot am 30. April aus.) Die Richtung hat aber der Bund vorgegeben.

Wichtige Voraussetzungen: Bewohner und Mitarbeiter werden systematisch getestet. Und natürlich gilt: Abstand halten. Die Heime selbst müssen ihre Hygienemaßnahmen verstärken. Der KURIER hat die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Wann können Senioren wieder besucht werden?

Laut Ministerium können die Maßnahmen ab 4. Mai gelockert werden. Es wird empfohlen, Besuche nur nach Terminvereinbarungen zu ermöglichen und Besuchszeiten festzulegen. Bei den Trägern begrüßt man den Schritt trotz der Auflagen. Es gehe schließlich um die Lebensqualität von Bewohner und Angehörige. Die Häuser der Wiener Caritas seien jedenfalls ab 4. Mai bereit für Besucher, sagt Pflegeleiterin Ilse Simma-Boyd. Man gehe von vielen Besuchern aus, daher werden Termine vergeben. Die Möglichkeit, mit Bewohnern zu skypen, bleibt. „Unser Ziel: Wir wollen das Virus isolieren, nicht aber die Menschen, die jetzt direkt oder indirekt betroffen sind.“

Wer darf auf Besuch kommen?

Der Leitfaden unterscheidet nicht zwischen nahen Verwandten und Freunden. Große Runden müssen aber warten.

Vorerst darf nur ein Besucher pro Bewohner in Empfang genommen werden. Ausnahmen gelten für Menschen, denen Besuche ohne Hilfe nicht möglich sind. Kinder unter sechs Jahren müssen zu Hause bleiben, weil sie vom verpflichtenden Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausgenommen sind.

Wie sollen sie Besuche ablaufen?

Das Ministerium empfiehlt die Einrichtung von Begegnungszonen. Diese sollen sich optimalerweise im Freien oder in Gemeinschaftsräumen befinden. Bei Sitzmöglichkeiten soll auf ausreichend Abstand geachtet werden. „Wir versuchen, möglichst viele Besuche nach draußen zu verlegen“, erklärt Simma-Boyd. Besucher wie Bewohner werden Schutzmasken tragen. Bei Demenzkranken sollen Plexiglasschilder zum Einsatz kommen. Diese würden von ihnen besser akzeptiert.

Besuche wieder erlaubt: Begegnungszonen im Altersheim

Den Bewohnern des städtischen KWP-Hauses Atzgersdorf wurde die Wartezeit auf Besuche am Montag mit einem Balkon-Konzert der Musiker "Die Strottern" versüßt

Wie soll in den Begegnungszonen die Sicherheit gewährleistet werden?

Es könnten „Besucherboxen“ aus Plexiglas eingerichtet werden. Bodenmarkierungen sollen an die Einhaltung der Abstandsregeln erinnern. Besuche von Bettlägrigen sind nach Absprache mit der Heimleitung und mit zusätzlicher Schutzkleidung und -visieren möglich.

Wird es für Besucher Gesundheitschecks geben?

Ja. Besucher müssen eine Schleuse passieren und sich registrieren lassen. Damit soll eine Nachverfolgung von Kontaktpersonen erleichtert werden. Mitarbeiter (oder Zivildiener) stellen dann Fragen zum Gesundheitszustand und messen kontaktlos Fieber. Zutritt zu den Heimen ist nur mit desinfizierten Händen und zumindest einem Mund-Nasenschutz erlaubt.

Bei der Caritas heißt es, dass derzeit Angehörige über die neuen Regeln informiert werden.

Welche Lockerungen gibt es noch?

Künftig werden wieder therapeutische Dienste, Seelsorge oder Fußpflege angeboten. Wichtig: In dem Leitfaden heißt es auch, dass Senioren sehr wohl etwa für Arztbesuche oder Spaziergänge das Heim verlassen dürfen. Patientenanwältin Sigrid Pilz und die Bewohnervertretung begrüßen diese Klarstellung. Denn zuletzt hätten manche Heimträger mitgeteilt, die Bewohner in Quarantäne zu schicken, sollten sie entgegen den Empfehlungen das Haus verlassen, berichtet Pilz. Das sei de facto ein Ausgangsverbot.

Diese Maßnahmen werden vom Ministerium evaluiert, auf Basis der Ergebnisse werden dann weitere Schritte geplant. Auch bei den Trägern will man die Öffnung genau im Auge behalten. Die Caritas hat etwa ein Ethikkomitee eingerichtet, das die Öffnung der Häuser begleitet.

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