Causa "Craftbeer": Maurer "sehr erschüttert" über Schuldspruch
Im Prozess gegen Sigi Maurer wurde heute Vormittag ein für viele überraschendes Urteil gesprochen: Die Ex-Grünen-Abgeordnete sei schuldig wegen übler Nachrede und muss für erlittene Kränkung des Klägers 4.000 Euro zahlen. Weiters wurde sie zu einer unbedingten Strafe von 150 Tagsätzen je 20 Euro verurteilt (insgesamt 3.000 Euro). Zudem muss die 33-Jährige die Kosten des Verfahrens übernehmen. Maurer meldete volle Berufung an, weshalb das Urteil nicht rechtskräftig ist. In einem weiteren Anklagepunkt, Kreditschädigung, wurde sie freigesprochen.
Maurer war in der Causa " Craftbeer" zunächst eigentlich Opfer. Vor dem Richter im Landesgericht für Strafsachen in Wien saß sie heute aber als Angeklagte. Die Ex-Grüne hatte, kurz nachdem sie an einem Craftbeer-Shop in der Wiener Strozzigasse vorbei gegangen war, eine sexistische Nachricht bekommen. Die Nachricht wurde vom offiziellen Facebook-Konto des Lokals abgeschickt: "Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen Schwanz geguckt, als wolltest du ihn essen." Der zweite Teil der Nachricht ist noch derber. Maurer veröffentlichte die Nachricht in sozialen Medien - und wurde vom Betreiber wegen übler Nachrede verklagt.
Herr L., der Besitzer, streitet seit jeher ab, die Nachricht verfasst zu haben. Die Folgen waren weitreichend. Er wurde in sozialen Netzwerken geoutet, Passanten hätten ihn beschimpft, er berichtete über Drohungen. Und er berichtete über einen unbekannten "älteren Herren mit schütterem Haar", der sich allein in seinem Shop aufgehalten haben soll und die Nachricht vom dort zugänglichen Computer verschickt haben könnte. Zeugen könnten das bestätigen. Doch diese seien im "roten Wien mundtot gemacht worden". Einer dieser Zeugen hat heute ausgesagt. Außerdem wurde Herr L. dazu aufgefordert, seine Buchhaltung offen zu legen. Er hatte einen enormen Umsatzrückgang beklagt, forderte deshalb 20.000 Euro. Diese weitergehenden Ansprüche wegen angeblichen Geschäftsrückgangs wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Maurer: "Sehr erschüttert"
Richter Stefan Apostol sagte zur Begründung seines Urteils: Die Beweislage reiche nicht aus, um sicher zu sein, dass L. die Nachrichten selbst geschrieben hat. "Sie sind in diesem Punkt Täter und nicht Opfer", sagte Apostol, an Maurer gerichtet. "Was ihnen angetan wurde, und dass das nicht strafbar ist, steht auf einem anderem Blatt", sagte der Richter außerdem. Maurer habe mit dem Veröffentlichen der Nachrichten "eine Grenze überschritten, die strafbar ist".
Maurer nahm das Urteil nicht an. Sie zeigt sich in einer ersten Reaktion "sehr erschüttert". Sie habe nicht damit gerechnet und könne nicht nachvollziehen, dass man zu diesem Schluss kommt. "Ich habe keine andere Möglichkeit gehabt, mich zu wehren", sagt Maurer. "Ich werde nicht klein beigeben, wir werden in Berufung gehen und das Geld dafür aufstellen", zeigt sie sich kämpferisch. "Es ist völlig eindeutig, dass er es gewesen sein muss."
Apostol machte in seiner äußerst ausführlichen Urteilsbegründung weiters klar, dass der Tatbestand der üblen Nachrede "massiv" gegeben war und von Maurer ihre Postings auch zugegeben worden waren. Nicht strafbar wäre dies nur dann, wenn die Angeklagte den Wahrheitsbeweis erbracht hätte. Eben dies sei nicht gelungen. Vom Vorwurf der Kreditschädigung gab es hingegen einen Freispruch weil die subjektive Tatseite nicht gegeben war.
Richter: "Ich bin überzeugt, dass er lügt"
Da Twitter als Medium gilt, gab es auch einen Schuldspruch nach den Medienrecht wegen Verstoßes gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Die Gegenseite hätte befragt werden müssen. Absurderweise hätte ihre Mandantin den Belästiger auch noch kontaktieren müssen, kritisierte Verteidigerin Maria Windhager.
Apostol machte deutlich, dass er dem klagenden Geschäftsmann so gut wie nichts glauben würde, er sagte sogar: "Ich bin überzeugt, dass der Kläger lügt." Dieser habe tendenziös geantwortet, erklärt der Richter und äußerte sogar Mutmaßungen, was der Kläger damit bezweckt haben könnte: "Entweder er will seine eigene Tat verdecken oder er weiß genau, wer es war und will den nicht reinreiten." Doch sei es eben nicht gelungen, nachzuweisen, dass dieser die sexuell anzüglichen Texte wirklich geschickt habe. Die seltsame Interpunktion würde eher auf den früheren Besitzer des Lokals und Administrator der Webseite hindeuten, es könnte aber auch Gast gewesen sein, während der Kläger für ein kurzes Telefonat aus dem Wirtshaus gegangen war.
Was für und gegen Maurer sprach
Er sei mit der Strafe im unteren Viertel geblieben, weshalb das Urteil der beschränkten Auskunftspflicht unterliege. "Ein Arbeitgeber würde das nicht erfahren - falls es nicht jetzt schon jeder wüsste", sagte Apostol.
Besonders mildernd rechnete der Richter Maurers Unbescholtenheit und dass sie aus "achtenswerten Beweggründen" gehandelt habe - eben dass man sich das gefallen lassen muss und derartige Belästigungen nicht strafbar sind. Ebenfalls zugunsten der 33-Jährigen sprach das Tatsachengeständnis, aber es sei eben keinesfalls ein reumütiges Geständnis gewesen. Dies sei von Maurer auch explizit verneint worden. Negativ wurde die Massivität des Vorwurfs an den Geschäftsmann bewertet.
Der Lokalbesitzer meinte, sein PC samt Facebook-Account wäre auch den Gästen zur Verfügung gestanden. Bei der ersten von zwei Nachrichten an Maurer habe er auf der Straße mit seiner Lebensgefährtin telefoniert, was er durch einen Gesprächsnachweis zu beweisen versuchte. Die auffällige Orthografie in den obszönen Botschaften und den Beiträgen auf der Homepage hatte Maurer im Glauben bestärkt, dass der Wirt diese verfasst hatte. Bei der heutigen Verhandlung zeigte sich jedoch, dass dieser Schreibstil vom früheren Besitzer des Lokals stammt, der als Administrator die Webseite des Geschäfts sowie dessen geschäftlichen Facebook-Auftritt betreut. Obwohl der Richter den Zeugen ausdrücklich darauf hinwies, er dürfe die Aussage verweigern, wenn er sich selbst belasten würde, blieb dieser dabei, er habe nichts damit zu tun und wäre auch nicht im bzw. vor dem Lokal gewesen, als Maurer vor diesem beim Vorbeigehen angepöbelt worden war.
Was spielte sich im Craftbeer-Shop ab?
Auch könne er auch nicht auf die private Facebook-Seite von L. zugreifen, sagte der Administrator. Er habe nur einmal eine Nachricht an Maurer geschrieben, um sich von dem Vorfall zu distanzieren. Maurers Anwältin wies darauf hin, dass der Systemadministrator bei dieser Nachricht keine auffällige Interpunktion verwendet habe. Dazu muss man wissen: Dem Craftbeer-Wirt wurde von seiten Maurers Verteidigung die häufige Verwendung von Rufzeichen und andere Besonderheiten zugeschrieben. Daher sei es naheliegend, dass L. die sexistischen Nachrichten selbst verfasst habe. Einen wirklichen Beweis konnte der Richter darin offenbar nicht erblicken.
Ein Stammkunde berichtete: Frauen wurden innerhalb des Lokals nicht blöd angeredet, davor aber sehr wohl. Auch L. selbst tätigte demnach entsprechende Aussagen und sexuelle Anzüglichkeiten.
Maurer beteuerte stets, keine rechtliche Handhabe gegen den Verfasser der Nachricht gehabt zu haben - deshalb veröffentlichte sie die "herrschenden schlechten Umgangsformen". "Der öffentliche Raum gehört allen. Nicht ich muss mich anpassen, sondern diejenigen, die pöbeln und gaffen."
Wirt erwägt weitere rechtliche Schritte
Laut einer Erklärung seines Anwalts, Adrian Hollaender, erwägt der Lokalbesitzer weitere rechtliche Schritte gegen Sigrid Maurer. Der Schuldspruch für die ehemalige Grüne Abgeordnete sei aus juristischer Sicht zu erwarten gewesen, da die öffentliche Anprangerung die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten in eklatanter Weise verletzt habe.
Maurer hätte, bevor sie Derartiges öffentlich vorwirft, zunächst überprüfen müssen, ob er das war. "Er war es nicht! Daher war seine öffentliche Anprangerung rechtswidrig und erfüllte den Tatbestand der üblen Nachrede gemäß Paragraf 111 Strafgesetzbuch", meinte Hollaender. "Das hat nichts mit Politik zu tun, das hat nichts mit Feminismus zu tun, das war einfach eine rechtswidrige öffentliche Diffamierung!"
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