Bursche zeigte Mittelfinger und wurde von Polizei verprügelt

Arif Martin G. ging nach dem Vorfall vor Gericht - und gewann in erster Instanz.
Das Landesverwaltungsgericht Wien erkannte die Rechtswidrigkeit der Gewaltanwendung. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Ein mutmaßlicher Fall von Polizeigewalt soll sich am Rande der Krawalle in Favoriten im vergangenen Juni zugetragen haben. Ein unbeteiligter 15-Jähriger dürfte von einem Polizisten verprügelt worden sein. Das Landesverwaltungsgericht Wien gab dem Jugendlichen in erster Instanz nun recht.

Es geht um Arif Martin G., der sich am 25. Juni gerade auf dem Heimweg vom Boxtraining befand, als in der Wielandgasse linke Demonstranten und türkischstämmige Randalierer von der Polizei auf Distanz gehalten wurden. Obwohl er sich als Zuschauer abseits gehalten habe, sei auch er von Polizisten weggedrängt worden, erzählt der ebenfalls türkischstämmige Bursche.

Weil ihn ein Beamter mehrfach angerempelt habe, habe er ihm im Weggehen den Mittelfinger gezeigt, gibt Arif G. zu.

Tritte und Faustschläge

In der Folge sei er von mehreren Polizisten umzingelt und von einem besonders aggressiven Beamten erst mit Tritten zu Fall gebracht und als er bereits auf dem Boden saß mit der Faust geschlagen worden. Aus Angst habe er sich dabei die Hände schützend vors Gesicht gehalten und immer wieder geschrien, dass er doch nur nach Hause wolle, schildert der Jugendliche.

Ein Handyvideo, das von einem Augenzeugen im Haus gegenüber aufgenommen wurde, bekräftigt diese Darstellung. Eine Gegenwehr des schmächtigen Burschen ist darauf nicht zu erkennen, wie auch das Gericht bestätigt. Zudem wäre sie "angesichts der Situation und der Statur des Beschwerdeführers im Vergleich zu jener des Beamten auch (...) uneffektiv gewesen", heißt es im Gerichtsakt.

Handyvideo zeigt Polizeiübergriff

Polizist im selben Spital

Im Anschluss an die Prügel habe man ihn ohne Rücksicht auf seine Verletzungen zur Identitätsfeststellung zu einem Dienstfahrzeug der Polizei geführt, erzählt Arif G. Dort war allerdings noch nicht Endstation. Weil der zuschlagende Beamte angab, er sei am Daumen verletzt worden, wurde der Bursche wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt festgenommen.

Obwohl er erneut keinen Widerstand geleistet haben will, seien ihm die Hände mit Handfesseln am Rücken fixiert worden. Er solle sich an das Gefühl schon einmal gewöhnen, habe ein Beamter dem 15-jährigen geraten.

Erst nach der Befragung auf dem Polizeiposten durfte ihn seine Mutter abholen und mit ihm ins UKH Meidling fahren. Dort wurden Hämatome und Prellungen beim 15-Jährigen festgestellt.

Zur großen Überraschung des Burschen befand sich der Polizeibeamte zum selben Zeitpunkt im selben Spital. Als er Arif G. auf der Station gesehen habe, habe er erneut versucht, ihn einzuschüchtern, schildert der Jugendliche. Erst ein Securitymitarbeiter habe dem Polizisten Einhalt geboten.

"Unverhältnismäßige Amtshandlung"

Um dem Burschen zu seinem Recht zu verhelfen, schaltete sich in der Folge die Kleinpartei SÖZ ein, die in Wien auf Bezirksebene aktiv ist. Man habe Arif G. rechtliche und psychologische Betreuung ermöglicht, sagt Parteiobmann Hakan Gördü. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begrüße man.

Bursche zeigte Mittelfinger und wurde von Polizei verprügelt

Anwalt Mahmut Sahinol legte Beschwerde gegen die Landespolizeidirektion Wien ein.

Anwalt Mahmut Sahinol, der eine Unverhältnismäßigkeit der Amtshandlung infolge einer Anstandsverletzung ortet, brachte Beschwerde gegen die Landespolizeidirektion Wien ein. Der Richter am Landesverwaltungsgericht gab ihm nun zwar recht und erkannte eine Rechtswidrigkeit der Gewaltanwendung. Rechtskräftig ist die Entscheidung aber noch nicht.

Die Polizei könnte nämlich noch Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einlegen oder eine außerordentliche Revision anstreben. Ob man davon Gebrauch mache, stehe noch nicht fest, heißt es bei der Exekutive. Man prüfe diese Option noch.

Polizei ermittelte gegen Kollegen

Im Hinblick auf den prügelnden Polizisten habe das Referat für besondere Ermittlungen jedenfalls Erhebungen durchgeführt, erklärt ein Polizeisprecher. Die Ergebnisse seien der Staatsanwaltschaft übermittelt worden.

Dort sind zurzeit im Zusammenhang mit dem Fall zwei Verfahren anhängig. Zum einen gegen den 15-Jährigen wegen des Verdachts des Widerstands gegen die Staatsgewalt (der vom Landesverwaltungsgericht angezweifelt wurde, weil nicht einmal der Polizist selbst erklären konnte, wie ihm der schmächtige Bursche den Daumen derartig verdrehen hätte können). Und zum anderen gegen den Polizeibeamten wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung unter Ausnützung einer Amtsstellung.

Etwaige disziplinäre Konsequenzen für den Beamten würden "nach der strafrechtlichen Entscheidung geprüft und gegebenenfalls getroffen", heißt es von der Polizei.

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