Betrugsprozess gegen Schönheitschirurg nach misslungener Brust-OP

(Symbolbild)
Richter brachte Strafanzeige ein, nachdem ihm im Zivilprozess Ungereimtheiten bei der Dokumentation des Falles aufgefallen waren.

Eigentlich geht es bei dem Prozess am Dienstag am Straflandesgericht in Wien nicht um die offenbar misslungene Brust-Operation eines Wiener Schönheitschirurgen. Das diesbezügliche Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ist bereits mit einer Diversion beendet worden.

Allerdings hat sich aus dem Zivilprozess ein neuerliches Strafverfahren entwickelt. Denn dem Richter in diesem Verfahren waren Ungereimtheiten bei den Patientenunterlagen und in der Krankengeschichte aufgefallen, die ihn zu einer Strafanzeige wegen Betrugs gegen den Chirurgen bewogen haben.

OP laut Arzt nur mit Implantaten möglich

Die Patientin, sie ist jetzt 32 Jahre alt, hatte sich im August 2016 dazu entschlossen, ihre Brust verkleinern zu lassen. Viel zu groß sei diese gewesen, dazu eine schlauchartige Fehlbildung habe sie dazu bewogen. Dabei habe der Arzt ihr von Anfang an klargemacht, dass der Eingriff nur mit einem Implantat durchgeführt werden könne, da die Brust ansonsten „nicht halten“ würde. Bei einem ersten Antrag an die Krankenkasse war die Rede davon, 400 Gramm je Brust zu entfernen, später sollten es dann 500 Gramm sein. Dass die OP auch ohne Implantat gemacht werden hätte können, davon sei nie die Rede gewesen.

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