Bei der Explosion lief "Puls 4"

Angeklagter kam auf Krücken
Mordprozess: Angeklagter Mieter behauptet, er habe ferngesehen und nichts manipuliert.

Im Wiener Landesgericht begann am Mittwoch der Prozess um die tödliche Explosion einer Wohnung auf der Hernalser Hauptstraße vom 26. Jänner 2017. Die Anklage lautet auf Mord und 23-fachen Mordversuch an den im Gebäude befindlichen Personen.

Der Mieter im Erdgeschoß, Anton Scharf, soll aus Rache wegen der geplanten Delogierung an diesem Tag den Gaszähler abmontiert, das Ventil manipuliert und das Gas-Luft-Gemisch manuell entzündet haben. Die aus den Angeln geschleuderte Eingangstür erschlug den davor stehenden Hausverwalter, einen Anwalt. Der Schlosser wurde verletzt, die Trennwand zur Nachbarwohnung stürzte ein und begrub ein Ehepaar mit Baby unter sich; die Familie konnte sich selbst befreien. Das Haus ist bis heute großteils unbewohnbar.

An sich waren die Gaszufuhr und der Strom in der Mietwohnung von Anton Scharf wegen ausständiger Zahlungen von den Wiener Netzen angeblich längst abgeschaltet worden.

Mit Krücken

Der Angeklagte – der bei der Explosion selbst verletzt wurde und den Gerichtssaal mit Krücken betrat – behauptete am ersten Prozesstag jedoch, er habe zum Zeitpunkt der Explosion mit seinem Fernsehapparat Puls 4 geschaut, auch sein Elektro-Heizstrahler sei gelaufen. Gas habe er "immer gehasst. Ich wollte gar kein Gas in der Wohnung haben." Ein Installateur habe ihm gesagt, dass bei seinem Gaszähler die Dichtung fehle, deshalb habe er den Zähler abmontiert und den Haupthahn am Gang abgedreht. Manipuliert habe er nichts und auch keine Explosion herbeigeführt. Es müsse irgendwo Gas ausgeströmt sein.

Das alles ist mehr als rätselhaft und sollte möglichst gleich aufgeklärt werden. Aber wo sind die Sachverständigen, auf deren (brandtechnischen) Gutachten die Anklage basiert? Sie wurden erst zur Prozessfortsetzung Ende November geladen. Auch der Gerichtspsychiater, der Anton Scharf für gefährlich einstuft und neben der möglichen Strafe eine Einweisung in eine Anstalt für ratsam hält, fehlte während der Befragung des Angeklagten.

Seit 33 Jahren lebte der Beschäftigungslose in der kleinen Zwei-Zimmer-Wohnung, für die er monatlich 89 Euro zu bezahlen hatte. 2015 wurden ihm allerdings die Sozialleistungen gestrichen, weil er Kontakttermine nicht einhielt. In weiterer Folge bezahlte der 56-Jährige keinen Zins mehr und reagierte nicht, als ihm die Delogierung angekündigt wurde.

Er habe nicht damit gerechnet, behauptete Scharf, weil er seinerzeit Kaution hinterlegt, eine Ablöse gezahlt und daher noch ein Guthaben gehabt habe.

Die Nachbarn hätte er niemals gefährdet, er habe der Familie nebenan sogar noch zum Baby gratuliert und sich Farbe ausgeborgt, um seine Wohnung auszumalen. Eine frisch ausgemalte Wohnung sprenge man doch nicht in die Luft.

Die Richterin findet, es sei ein seltsamer Zufall, dass die Wohnung "just in dem Moment in die Luft fliegt, an dem Sie delogiert werden sollen."

Das Urteil ist für Anfang Dezember geplant.

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