Banker erschossen: Beschuldigter aus U-Haft entlassen
Der Banker, der in der Nacht auf den 18. September 2015 seinen Stiefbruder in einer Wohnung in Wien-Währing erschossen hat, wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat am heutigen Montag die Enthaftung des Beschuldigten verfügt, teilte Sprecher Friedrich Köhl mit.
"Die von der Staatsanwaltschaft ergänzend eingeholten schusstechnischen und chemischen Sachverständigengutachten konnten die Unfallvariante des Beschuldigten nicht widerlegen, weshalb im jetzigen Ermittlungsstadium kein dringender Tatverdacht in Richtung Mord mehr aufrechterhalten werden kann", informierte die Staatsanwaltschaft.
Gutachten bewirkte Enthaftung
Ursprünglich hatte es Zweifel gegeben, ob der Ablauf des Geschehens, den der Banker bei einer Tatrekonstuktion in seiner Wohnung in Wien-Währing demonstriert hatte, sich mit den Feststellungen des Ballistikers in Einklang bringen ließ. Ein erstes Gutachten Wiesers hatte hinsichtlich des Tathergangs mehrere Interpretationsmöglichkeiten offen gelassen. Mit den nunmehrigen Ergebnissen ist für Winkler die Unfall-Version erwiesen, mit der sich der 44-Jährige von Anfang an verantwortet hatte. Der Banker behauptet, er habe seinem um zwei Jahre jüngeren Stiefbruder eine seiner beiden Waffen gezeigt, aus der sich dann unabsichtlich ein Schuss löste. Das Projektil drang dem 42-Jährigen in den Kopf. Der Schütze hatte mehr als zwei Promille Alkohol im Blut.
In der Nacht der tödlichen Schussabgabe hatte der 44-jährige Bankvorstand die Polizei gerufen und von einem Unfall gesprochen. Er habe seinem Stiefbruder eine seiner beiden Waffen gezeigt, die er legal besessen hat, als sich unabsichtlich ein Schuss löste. Bei seiner Festnahme hatte der 44-Jährige mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Der 42-jährige Banker, der im gleichen Unternehmen wie sein Stiefbruder beschäftigt war, wurde von einem Projektil der Waffe in den Kopf getroffen.
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