Nach Kopfschuss: Verwirrung um Gutachten

Beschuldigter Andreas S. bei Tatrekonstruktion vor seiner Wohnung in Wien-Währing.
Schieß-Gutachten lässt zu viele Fragen offen. Noch immer ist unklar, ob Tod von Eric J. wirklich ein Unfall war.

Verwirrung herrschte am Montag zum Abschluss der Ermittlungen in der Kopfschuss-Causa in Wien-Währing. Wie berichtet, soll Andreas S. in der Nacht auf den 18. September seinen Stiefbruder Eric J. erschossen haben.

Vieles deutete bisher auf einen Unfall hin, doch als am Montag dann das fehlende Puzzleteil – das Gutachten des Schießsachverständigen – einlangte, sah man bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg offenbar schon eine (Mord-)Anklage vor sich. "Die Erhebungen sind abgeschlossen, wir sind an der Enderledigung", hieß es am Vormittag auf KURIER-Anfrage. Andreas S. bleibe wegen Tatverdachts weiter in U-Haft.

Gutachter erneut gefragt

Die Rechnung hatte man allerdings ohne den Verteidiger des Beschuldigten gemacht.

Nach Kopfschuss: Verwirrung um Gutachten
Philipp Winkler Anwalt Strafverteidiger
Philipp Winkler beantragte sofort Ergänzungen zu zwei wesentlichen Punkten des Gutachtens – von einer Mordanklage dürfe noch keine Rede sein, betont er: "Das Gutachten lässt verschiedene Interpretationen offen. Es ist noch nicht klar, ob es nun ein Unfall war oder nicht." Dem Antrag sei bereits stattgegeben worden – jetzt ist der Schießgutachter am Zug, sich deutlicher auszudrücken.

Andreas S. und Eric J. arbeiten bei einer Kapitalanlagefirma in Wien. An jenem Abend haben sie im alkoholisierten Zustand mit den Schusswaffen von S. hantiert. Laut dem Schützen habe sich dann ein Schuss gelöst. Die Gerichtsmedizin führte die Wunde an der linken Schädelbasis auf ein "unsachgemäßes Hantieren" zurück.

Sollte sich die Unfall-Theorie durch das Schießgutachten weiter erhärten lassen, wird Winkler die Enthaftung seines Mandanten beantragen. Der Vorwurf würde dann nicht Mord, sondern fahrlässige Tötung heißen – ein Delikt, auf das maximal drei Jahre Haft stehen.

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