Langjährige Haftstrafen für versuchten Mord an Arbeitskollegen

Wie wird der Wald in einer wärmeren Zukunft aussehen?
Zwei Bodenleger traktierten dritten, der ihren Frauen "schöne Augen" gemacht haben soll. Sie sollen ihr Opfer mit Schädelfraktur nackt bei vier Grad liegen gelassen haben.

Weil sie einen Arbeitskollegen verprügelt, in ein Auto gezerrt und auf den Wilhelminenberg gebracht hatten, wo der 36-Jährige weiter mit Schlägen und Fußtritten traktiert und aufs Schwerste verletzt wurde, sind zwei Männer am Mittwoch am Wiener Landesgericht zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Sie fassten wegen versuchten Mordes 18 bzw. 16 Jahre aus. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

"Er blutete und war allein"

Die Angeklagten - zwei gebürtige Rumänen im Alter von 22 und 45 Jahren - hatten ihr Opfer in der Nacht auf den 17. März 2022 in einem Waldstück mit einer Schädelfraktur und einer Hirnblutung einfach liegen gelassen. Zuvor hatten sie den Schwerverletzten bei einer Außentemperatur von vier Grad noch bis auf die Unterhose ausgezogen. „Er blutete, er war hilflos, er war allein. Und es war kalt“, hielt die Staatsanwältin fest. Indem die sie den ebenfalls aus Rumänien stammenden malträtierten Mann einfach seinem Schicksal überließen und sich vom Tatort entfernten, hätten sie billigend dessen Tod in Kauf genommen.

Der Schwerverletzte wurde acht Stunden später von einem Hundebesitzer aufgefunden, der mit seinem Vierbeiner einen Morgenspaziergang machte. Der Hundebesitzer verständigte die Rettung und die Polizei. Der 36-Jährige war zu diesem Zeitpunkt nur mehr „bedingt ansprechbar“, wie Gerichtsmediziner Christian Reiter ausführte. Wäre er noch länger ohne Hilfe im Wald gelegen, „hätte das ohne Zweifel zum Tod des Mannes führen können“, berichtete der Sachverständige.

Kiefer war zertrümmert worden

Neben den schwersten Kopfverletzungen berichtete Reiter auch von einem Trümmerbruch des Kiefers und einer - vermutlich trittbedingten - Verlegung der Augenhöhle. Auf den Kopf des Mann sei vermutlich drei Mal wuchtig eingetreten worden.
Die Angeklagten waren zum Tathergang grundsätzlich geständig. „Es tut mir leid, was passiert ist. Ich möchte mich hundert Mal entschuldigen“, stellte der ältere der beiden fest. Er sei schuldig. „Ich gebe zu, dass ich die Handlungen gesetzt habe. Aber er hat dauernd meiner Frau schöne Augen gemacht“, meinte der jüngere Angeklagte. Der 36-Jährige habe „immer wieder Probleme gemacht. Er hat immer wieder meine Frau angemacht.“

Die drei Männer hatten bei derselben Firma als Bodenleger gearbeitet. Zunächst lebte der 36-Jährige bei der Familie des 22-Jährigen, musste dann aber dort ausziehen. „Ich bin davon ausgegangen, dass die vielleicht Sex haben“, erklärte der 22-Jährige dem Gericht, er habe ein mögliches untreues Verhalten seiner Ehefrau befürchtet. Der 36-Jährige kam dann beim zweiten Angeklagten unter, auch dessen Frau soll er angeblich Avancen gemacht haben.

Eifersucht als Motiv

Am 16. März trafen sich die drei Männer nach der Arbeit bei einer Tankstelle, wo sie gemeinsam Alkohol konsumierten. Es kam zu ersten Handgreiflichkeiten, die von einer Überwachungskamera dokumentiert wurden. Einerseits soll der 36-Jährige die zwei Angeklagten beschimpft haben, andererseits spielte dessen Verhalten den Ehefrauen gegenüber bei der Streiterei eine wesentliche Rolle.

Nach ersten Schlägen und Kopfstößen wurde der 36-Jährige von seinen Arbeitskollegen ins vor der Tankstelle geparkte Firmenauto gezerrt. Man begab sich auf einen entlegenen Parkplatz am Stadtrand und schleifte den Mann laut Anklage 250 Meter in einen Wald, wo der stark Alkoholisierte und insofern eingeschränkt zur Gegenwehr Fähige malträtiert wurde. „Er wurde so lange getreten, bis er still war“, sagte die Staatsanwältin.

Man habe ihm „eine Lektion“ und einen Schrecken einjagen wollen, erklärte der jüngere Angeklagte dem Gericht. Die Kleider habe man ihm weggenommen, „damit er nicht nach Hause kommt“. Der 36-Jährige sei aber „am Leben gewesen, als wir weggegangen sind“.

Der 36-Jährige gab als Zeuge an, er habe an die Nacht keine Erinnerung. Er sei im Spital aufgewacht: „Ich habe auf dem einen Auge nichts gesehen, die Zähne waren rausgebrochen.“ Er sei sieben Wochen in Krankenhaus gelegen. Dass er sich den Frauen seiner früheren Arbeitskollegen angenähert habe, „stimmt nicht“.

Angeklagten für schuldig gesprochen

Der Verteidiger des 22-Jährigen, Manfred Arbacher-Stöger, hatte auf versuchten Totschlag plädiert. Sein Mandant sei äußerst zornig und aufgebracht gewesen, weil der 36-Jährige „andauernd seine Frau angemacht hat“. Er habe in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung gehandelt. Die Geschworenen schlossen sich allerdings einstimmig der Anklage an und sprachen beide Angeklagte des Mordversuchs schuldig. Der 22-Jährige hatte zusätzlich eine versuchte absichtlich schwere Körperverletzung zu verantworten - bereits Anfang März hatte er dem 36-Jährigen einen Faustschlag ins Gesicht verpasst. Aufgrund dessen fasste er eine höhere Strafe aus als der Zweitangeklagte.

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