Antifa-Aktivisten störten Identitäre: Prozess

Antifa-Aktivisten störten Identitäre: Prozess
14 Angeklagten wird Sprengung einer Versammlung vorgeworfen. "Eine politisch motivierte Anklage", sind sie empört.

Richterin Hannelore Bahr würde die Politik im großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Wien gerne außen vor lassen. Dass das am Dienstag nicht möglich ist, merkt sie schnell: "Ich weiß, dass das hier ein schwieriger Prozess wird."

Abgeschirmt

Auf der einen Seite sitzen Aktivisten der Antifa. Auf der anderen Unterstützer der rechtsradikalen Identitären. Angeklagt sind 14 Antifaschisten. Sie sollen am 13. Oktober 2018 einen - genehmigten - Infotisch der Identitären in der Wiener Innenstadt gestört haben. Konkret mit Schirmen und Sprechchören. Die Staatsanwältin nennt das versuchte Sprengung einer Versammlung. Strafrahmen: Bis zu einem Jahr Haft bzw. eine Geldstrafe.

Außerdem sollen die Linken mit aufgespannten Schirmen gegen eine Sperrkette der Polizei gedrängt und versucht haben, sie zu durchbrechen. Zudem soll ein Schirm auf einen Polizisten geworfen worden sein. Deshalb wird den Angeklagten auch versuchte schwere Körperverletzung und versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen.

Für die Anwältin der 14 Beschuldigten, Alexia Stuefer, ist klar: "Es gibt kein Recht auf faschistische Propaganda. Die Geschichte lehrt uns, dass Mut erforderlich ist, um auf die Straße zu gehen." Ihre Mandanten seien nicht schuldig. Sie hätten kein strafbares Verhalten gesetzt.

Und Stuefer kritisiert in einem Atemzug die Beamten des Verfassungsschutzes: "Die Ermittlungen wurden einseitig geführt, es gibt ein internes Haltungsproblem mit Rechtsextremismus." Entlastendes Videomaterial sei zurückgehalten worden, die Beschuldigten wurden erst Monate später von Beamten befragt - unter anderem suchte man sie auf ihren Arbeitsplätzen auf.

"Keine Angabe"

Die Angeklagten selbst sind wortkarg. Nicht einmal ihre Personalien wollen sie der Richterin verraten. "Namen der Eltern? Schulbildung? Einkommen?", versucht es die Richterin trotzdem. In den meisten Fällen bleibt die Antwort gleich: "Keine Angabe." Auch zur Sache wollen sie sich nicht äußern. Nur ein Angeklagter nimmt seine Befragung zum Anlass, um seinen Standpunkt klar zu machen: "Das ist eine politisch motivierte Anklage. Man versucht, einen antifaschistischen Protest zu kriminalisieren."

Die Verhandlung wird am 22. Juli fortgesetzt.

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