Vor NR-Wahl: Ärger wegen nicht zugestellter Wahlkarten

Vor NR-Wahl: Ärger wegen nicht zugestellter Wahlkarten
Briefwähler erhielten trotz Anwesenheit „gelben Zettel“ und müssen erst recht Umwege in Kauf nehmen – laut Post „Einzelfälle“.

Wählen mittels Wahlkarte soll eigentlich den Zugang zu demokratischen Prozessen erleichtern – und all jenen, die bei der Nationalratswahl abwesend oder gesundheitlich eingeschränkt sind, die Stimmabgabe ermöglichen. Umso ärgerlicher, wenn dann der Briefträger die Wahlkarte nicht persönlich zustellt, sondern gleich den „gelben Zettel“ hinterlegt. Denn dann müssen erst recht Umwege zurückgelegt werden – im ausgedünnten Post-Filialnetz sind diese dann nicht selten sogar weiter als zum eigentlichen Wahllokal. 

Dem KURIER liegen einige Fälle aus Wien, aber etwa auch aus Oberösterreich vor, wo Betroffene, die schwören, zu Hause gewesen zu sein, über nicht zugestellte Wahlkarten klagen. „Sie wissen gar nicht, wie oft ich das heute schon gehört habe“, erklärt auch die freundliche Post-Partner-Mitarbeiterin in der Sechsschimmelgasse in Wien-Alsergrund, die die Wahlkarten dann im zweiten Versuch ausgibt. Und zugleich die Visitenkarte der Österreichischen Post mit der Beschwerde-Stelle in die Hand drückt.

Für den 29. September werden rund eine Million Wahlkarten ausgestellt – die meisten kommen per Einschreiben und sollten dann persönlich entgegengenommen werden. Zwar kann man via ID-Austria mittlerweile auch eine normale Postsendung erhalten, aber falls diese dann verloren geht, ist auch die Wahlstimme perdu. Denn Duplikate dürfen nicht ausgestellt werden. 

Doch wie groß ist nun das Problem mit absichtlich nicht zugestellten Wahlkarten? 

Glaubt man den offiziellen Stellen anhand der eingelangten Beschwerden, dann nicht allzu groß. „Prinzipiell sind wir auf das erhöhte Wahlkarten-Aufkommen schon gut eingestellt. Wenn es im Einzelfall nicht funktioniert oder der Zusteller vielleicht nicht lange genug gewartet hat, tut uns das natürlich leid“, erklärt Post-Sprecher Markus Leitgeb.

Eine zweite Zustellung ist möglich

Wichtig sei, sich beim Kundenservice (Tel.: 0800-010 100) zu melden, damit dem nachgegangen werden könne – und in Sonderfällen, „wenn etwa der Fehler auf unserer Seite lag“, könne dann auch ein zweiter Zustellversuch unternommen werden, so Leitgeb. 

Bei dauerhaft in der Mobilität eingeschränkten Personen würde sich aber ohnedies eine Post-Vollmacht empfehlen, damit jemand anderer die Sendung abholen könne. 

Auch die Wahlabteilung im Innenministerium registriert dazu aktuell „kein vermehrtes Beschwerdeaufkommen“. Ähnlich klingt die Wiener Wahlbehörde (MA62), wo man die Problematik bisher auf „ein paar Einzelfälle“ eingrenzen könne. „Die Anzahl der Beschwerden ist nicht außergewöhnlich und auch nicht vermehrt“, heißt es. 

Meist steht "Aussage gegen Aussage"

Allen Betroffenen empfiehlt man aber, sich auch bei der MA62 zu melden, denn mit der Post sei ein Beschwerdemanagement vereinbart worden. „Wir gehen jedem einzelnen Fall nach.“ Allerdings laufe es denn meistens auf „Aussage gegen Aussage“ hinaus, wo also der Zusteller angibt, eh angeläutet und gewartet zu haben.

Das ist auch der Grund, warum die dem KURIER bekannten Personen keine Beschwerde gemacht haben: „Im Endeffekt ist das vergebener Aufwand – und die Wahlkarte muss ich ja trotzdem abholen“, erklärt ein Betroffener. Es könnte also eine durchaus größere Dunkelziffer geben.     

Kommentare