83 Kinder über Gleise gelotst: Lehrerinnen entlastet

Der Bahnübergang in Leobendorf.
Staatsanwaltschaft konnte im Fall einer entlassenen Pädagogin kein strafbares Verhaltes nachweisen.

Der Fall machte im Sommer Schlagzeilen: im Rahmen eines Schulausflugs Ende Juni hatten vier Lehrerinnen einer Döblinger Volksschule am Bahnhof Leobendorf (Bezirk Korneuburg) 83 Kinder unter einem geschlossenen Bahnschranken durchgelotst, um einen Zug zu erwischen

Sieben Eltern waren zwar als Begleitpersonen dabei, nahmen an der Aktion aber keinen Anstoß. Augenzeugen meinten jedoch eine Gefährdung der Schüler zu erkennen und alarmierten die Polizei. In der Folge wurden drei der vier Pädagoginnen vom Wiener Stadtschulrat entlassen, gegen die vierte wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft ermittelte, ob sich die Aufsichtspersonen der fahrlässigen Gemeingefährdung schuldig machten. Und kam nun zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall war.

Keine konkrete Gefährdung

„Wir wurden von der Einstellung des Strafverfahrens in Kenntnis gesetzt“, berichtet Anwalt Mathias Burger von der Kanzlei Boran, die eine der vier Lehrerinnen vertritt. „Man kam zu dem Schluss, dass keine konkrete Gefährdung vorlag und somit kein strafbares Verhalten gegeben war.“

Dies versteht der Rechtsvertreter der Pädagogin nun als „starkes Argument dafür, dass die Entlassung durch den Wiener Stadtschulrat unrechtmäßig erfolgt ist“. Seine Mandantin und die anderen beiden gefeuerten Lehrerinnen haben bereits eine Klage „auf Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses“ eingebracht. Die Entscheidung liegt nun beim Arbeits- und Sozialgericht. Die erste Tagsatzung findet Ende Oktober statt.

Die Mehrheit der Eltern an der Döblinger Schule hatten den Lehrerinnen den Rücken gestärkt und ihren Verbleib an der Schule gefordert.

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