8. Dezember: Fast alle Geschäfte haben am Feiertag offen

8. Dezember: Fast alle Geschäfte haben am Feiertag offen
150.000 Wiener kaufen am Marienfeiertag ein. Ein großer Teil der Unternehmen nutzt diese Möglichkeit, um zusätzliche Umsätze zu lukrieren.

Überaus hektisch wird es auch heuer am 8. Dezember in Wiens Einkaufsstraßen und Geschäften zugehen. Rund 150.000 Wiener werden am Marienfeiertag einkaufen gehen, zeigt eine Erhebung der Wiener Wirtschaftskammer. Das entspricht ungefähr der Kundenfrequenz an Freitagen vor den Advent-Wochenenden. Zusammen mit dem vergangenen Wochenende geht man von einem Gesamtumsatz von 65 Millionen Euro aus.

"Grundsätzlich obliegt es jedem einzelnen Unternehmen, ob er Marienfeiertag aufsperrt, oder nicht", heißt es bei der Wirtschaftskammer. Ein großer Teil der Unternehmen nutzt diese Möglichkeit, um zusätzliche Umsätze zu lukrieren.

Die wohl prominenteste Ausnahme bildet auch dieses Jahr wieder die Supermarktkette Billa: "Zeit ist das kostbarste Gut, das wir haben. Indem wir österreichweit unsere Filialen schließen, möchten wir unseren Mitarbeitern dieses Gut schenken", sagt der designierte Billa-Vorstand Robert Nagele. Bereits 2009 hat Billa die "Initiative zum Schutz des 8. Dezember" ins Leben gerufen. Prominente Unterstützung dafür kommt unter anderem von Toni Faber, Dompfarrer des Wiener Stephansdoms.

Andere Geschäfte der Rewe-Gruppe, zu der Billa gehört, werden allerdings morgen sehr wohl offen haben. Zum Beispiel ein Dutzend der 39 Wiener Merkur-Filialen.

Parken

Wer zum Einkaufen mit dem Auto unterwegs ist, hat Folgendes zu beachten: In Wien können Parkscheine am 8. Dezember grundsätzlich im Handschuhfach bleiben, denn Kurzparkzonen sind an gesetzlichen Feiertagen außer Kraft.

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Ausnahmen sind beschilderte Kurzparkbereiche bei Bahnhöfen und Spitälern sowie die Parkzone rund um die Stadthalle. In diesen Bereichen gelten auch am 8. Dezember die jeweils ausgewiesenen Parkregelungen, erinnern ÖAMTC-Experten.

In den Bezirken 1, 2, 4, 6, 7, 8 und 9 gibt es zusätzlich zu den Kurzparkzonen insgesamt 3697 Anrainerparkplätze. Diese dürfen 24 Stunden pro Tag und sieben Tage pro Woche nur von Anrainern mit entsprechendem Parkpickerl sowie von Behinderten mit Ausweis benützt werden – also auch nicht von Motorrädern und Mopeds. Wer sich nicht daran hält, muss 36 Euro Strafe zahlen.

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