7.500 Sicherstellungen: Böller können zur tödlichen Waffe werden
Eigentlich ist das Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände in Wien generell verboten. Eigentlich, denn zu Silvester halten sich viele nicht an dieses Gesetz. Weil aber immer weniger Geschäfte Pyrotechnik verkaufen, greifen die Böller-Begeisterten auf Ware aus dem Ausland zurück. Dass diese Böller aber illegal und lebensgefährlich sein können, stört offenbar nicht. Besonders an der Grenze zu Tschechien, am niederösterreichischen Grenzübergang Kleinhaugsdorf läuft das Geschäft mit illegaler Pyrotechnik auf Hochtouren.
Laut Polizei wurden heuer schon 7.500 illegale pyrotechnische Gegenstände allein in Wien sichergestellt. Das zeigt, dass trotz intensiver Grenzkontrollen von Polizei und Zoll, Tausende Böller ins Land gebracht werden. Der Großteil der Ware stammt aus China, aber auch in anderen Ländern werden die Böller produziert. Insbesondere Spanien, Italien und in den ehemaligen Ostblockländern wird damit Geld gemacht. Dort gelten aber andere Produktstandards oder es wird überhaupt illegal produziert. Dementsprechend gefährlich ist die Ware.
Erlaubt
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1, z.B. Wunderkerzen und F2 z.B. Schweizer Kracher sind ab zwölf bzw. 16 Jahren erlaubt
Böller der Kategorie F2 sind aber im Ortsgebiet (auch in Wien) verboten. Ausnahmen durch den Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde sind möglich
Verboten
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F3 und F4 z.B. Knallkörper oder Feuertöpfe sind verboten, außer für ausgebildete Pyrotechniker
Um zu wissen, ob man qualitativ hochwertige Ware gekauft hat, muss man auf die Kennzeichnungen auf der Verpackung achten (siehe Infobox). "Pyrotechnische Gegenstände ohne CE-Kennzeichnung sind verboten und können gefährlich sein, dies kann auch eine tödliche Gefahr bedeuten", sagt Polizeisprecher Markus Dittrich.
Zweckentfremdung
Die Polizei wappnet sich derzeit für den Silvesterabend. Nach den Ausschreitungen zu Halloween in Linz, ist man alarmiert und fürchtet, dass es auch in Wien zu Randalen kommen könnte. Dann können Böller auch zur tödlichen Waffe werden. "Zweckentfremdung pyrotechnischer Gegenstände ist nicht auszuschließen und kann eine Gefahr für Leib und Leben darstellen", sagt Dittrich.
Bei Feuerwerkskörpern, pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater sowie bei sonstigen pyrotechnischen Gegenständen muss die Kennzeichnung folgendes enthalten:
- CE-Kennzeichen
- den Name und die Adresse des Herstellers oder des Importeurs
- den Name und den Typ des Gegenstandes
- Registrierungsnummer des Gegenstandes
- die Altersgrenze (F1: 12 Jahre; F2: 16 Jahre; T1 und P1: 18 Jahre)
- die jeweilige Kategorie (F1, F2, T1 oder P1)
- Gebrauchsanweisungen
- die Nettoexplosivstoffmasse
Tote und Schwerverletzte
Verpassen Sie keine Nachricht wie diese mit dem KURIER-Blaulicht-Newsletter:
Kommentare