Kracher, Böller und Raketen: Was, wo zu Silvester erlaubt ist

Fireworks
Die Gesetze rund um das Böllern zu Silvester sind streng - und nicht einheitlich geregelt.

Endlich ist das Jahr vorbei und viele möchten es gerne laut und mit einem großen Feuerwerk verabschieden. Herauszufinden, welche pyrotechnischen Gegenstände wo abgefeuert werden dürfen, ist aber gar nicht so einfach. In Wien ist das Abfeuern jeglicher Kracher, Böller oder Raketen für Privatpersonen beispielsweise generell verboten - eine Regelung die zu Silvester von den Menschen aber traditionell ignoriert wird. 

Pyrotechnische Gegenstände sind in Österreich in verschiedene Kategorien unterteilt. Unter die Kategorie F1 fallen beispielsweise Doppelschläge, Blitzknallkörper, Pyrodrifter, Knallfrösche, Sprungräder, Baby-Raketen oder Vulkan-Fontänen. Diese Kracher darf man ab einem Alter von zwölf Jahren zünden. Sie sind sogar in Lebensmittelgeschäften oder Trafiken erhältlich. 

Um zu erkennen, um welche Kategorie es sich handelt, muss die Verpackung bestimmte Kennzeichnungen aufweisen (siehe Infobox)

Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Pyrodrifter, Raketen, Knallfrösche oder etwa Sprungräder fallen in die Kategorie F2 und dürfen ab 16 Jahren verwendet werden. Sie sind aber im Ortsgebiet generell verboten. Ausnahmeregelungen können nur durch den Bürgermeister erteilt werden, der das Verbot zum Beispiel auch nur für bestimmte Ortsgebiete aufheben kann. ABER: Selbst wenn man sich in einem Gebiet aufhält, in dem Gegenstände der Kategorie F2 erlaubt sind, darf man sie nicht innerhalb oder in unmittelbarer Nähe einer Menschenansammlung zünden. Außerdem sind alle Kategorien ab F2 in der Nähe von Krankenhäusern, Kinderheimen, Alters- oder Erholungsheimen, Kirchen sowie Tierheimen und Tiergärten grundsätzlich verboten.

Pyrotechnik in Innenräumen

In geschlossenen Räumen dürfen nur pyrotechnische Artikel verwendet werden, die von vorne herein dafür produziert sind, sie sind außerdem immer in den Kategorien F1 oder F2 zu finden. Es handelt sich dabei zum Beispiel um Tischfeuerwerke, Traumsterne, Knallbonbons, Partyknaller oder Konfettikanonen. Ob die Produkte in Innenräumen erlaubt sind, muss auf der Packung ausdrücklich vermerkt sein. 

Fachkunde erforderlich

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F3 sind zum Beispiel Feuerwerkskörper, wie Feuerräder, Steigende Kronen, Knallkörper, Batterien, wirkungsstarke Raketen und Römische Lichter. Sie dürfen nur von Personen ab 18 Jahren und mit Fachkunde abgefeuert werden. Das bedeutet, dass man einen entsprechenden staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang absolviert haben muss, oder über eine Gewerbeberechtigung für die Erzeugung von Feuerwerkskörpern verfügen muss. Feuerwerkskörper der Kategorie F4, wie Feuerwerksbomben, Bombenrohre, Wasser-Feuerwerke, Fächersonnen, Fontänen, Vertikalräder oder Feuertöpfe, dürfen ebenfalls nur von Personen verwendet werden, die Fachkenntnis besitzen und einen entsprechenden Lehrgang besucht haben. 

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