150 Euro Strafe: Polizisten mit "Du" angesprochen

CORONAVIRUS: WIEN - KONTROLLMASSNAHMEN DER POLIZEI AM DONAUKANAL
"Anstandsverletzung": Ein Wiener soll bei einer Polizeikontrolle auf der Äußeren Mariahilfer Straße Beamte geduzt haben.

Die Strafverfügung machte auf Twitter die Runde und polarisiert die Nutzer: Es sei eine berechtigte Strafe, weil man Polizisten eben nicht duze, meinen die einen. Es sei eine "maßlos überzogene Reaktion" der Beamten, meinen die anderen.

Geteilt hat den Tweet ein Journalist der Tageszeitung derStandard, er habe die Strafverfügung von einem befreundeten Sozialarbeiter erhalten, der aber nicht der Betroffene sei. Laut der veröffentlichen Strafverfügung habe der Mann am 2. Mai um 9.47 Uhr den „öffentlichen Anstand verletzt“ – durch „mehrfaches, lautstarkes Duzen von amtshandelnden Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes“.

Weitere Hintergründe zu der Amtshandlung sind derzeit nicht bekannt.

Die Kosten für das "Du"-Wort: 150 Euro oder ein Tag und 12 Stunden in Ersatzhaft. Bei der Anstandsverletzung handelt es sich um ein Verwaltungsvergehen, das von Polizisten oft angezeigt wird, wenn sie sich in ihrer Ehre verletzt fühlen. Das Vergehen ist in den Landessicherheitsgesetzen geregelt – und wird damit in neun Bundesländern unterschiedlich ausgelegt. In der Praxis heißt das, dass meist im Einzelfall entschieden wird – oft vor Gericht.

Schon in der Vergangenheit sorgten ähnliche Fälle für Aufregung: Der Fall eines Studenten, der wegen eines Furzes in der Nähe von Beamten eine Strafe von 500 Euro bezahlen muss, ist noch nicht entschieden: Mitja M. kündigte an, dass er die Strafe beeinspruchen wird. „Es geht nicht nur um die Höhe, sondern die Sache an sich“, sagt der 22-Jährige. „Was kommt als Nächstes? Wird man angezeigt, weil man nicht geduscht hat und stinkt?“

"Oida!"

Grund zur Hoffnung gibt ihm wohl der Fall eines Barkeepers, der 2016 am Praterstern in der Nähe von Polizisten beim Kebab-Essen laut rülpste. Er bekam eine Strafe von 70 Euro aufgebrummt – ebenfalls wegen einer „Anstandsverletzung“. Er wehrte sich – und bekam vom Verwaltungsgerichtshof Recht. Der Grund: Es war keine Absicht erkennbar.

Glück hatte auch ein Journalist, der im Jahr 2018 zu einem Polizisten „Oida“ gesagt hat und dafür 110 Euro zahlen sollte: Das Verfahren wurde eingestellt, weil das Gericht die Äußerung nicht als Anrede, sondern als Unmutsäußerung wertete. Die Meinungsfreiheit decke das.

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