"Vertrottelte Ideen im Vollsuff": Für Gericht keine Beleidigung

Norbert Hofer fühlte sich durch ein Internetposting beleidigt.
Ein 41-Jähriger attestierte Hofer nach einem Kreislaufkollaps schlechte Einfälle nach Alkoholkonsum. Der heutige FPÖ-Chef klagte vergeblich.

Nachdem FPÖ-Obmann Norbert Hofer im Juni 2018 in seiner Wiener Wohnung einen Kreislauf-Kollaps erlitten hatte, schrieb ein 41-jähriger Wiener im Internet: "Na, das erklärt alles, auf derart vertrottelte Ideen kannst ja nur im Vollsuff kommen." Hofer, der damals Verkehrsminister war, muss sich diese Aussage gefallen lassen. So hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) am Mittwoch entschieden.

Hofer war strafrechtlich gegen die Unterstellungen des Mannes vorgegangen, er habe sich in alkoholisiertem Zustand befunden und ihm seien "vertrottelte Ideen" eigen. Der FPÖ-Politiker bekam in erster Instanz Recht, das Wiener Landesgericht verhängte im April 2019 wegen Beleidigung über den 41-Jährigen eine Geldstrafe von 1.000 Euro. Dieser hatte sich damit verteidigt, er habe mit seinem Posting politische Diskussionen provozieren wollen.

OLG: Meinungsfreiheit

Dagegen legte die Anwältin des 41-Jährigen Berufung ein - und war damit erfolgreich. Ein Berufungssenat des OLG erkannte am Mittwoch, die inkriminierte Äußerung erfülle in Zusammenschau mit einem Zeitungsartikel, auf den der 41-Jährige Bezug nahm, noch nicht den Tatbestand der Beleidigung.

Hinsichtlich der "vertrottelten Ideen" befand der Senat, dieser Ausdruck falle noch unter zulässige politische Kritik und sei vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Der Berufung wurde daher Folge gegeben, die erstinstanzliche Verurteilung des 41-Jährigen aufgehoben.

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