14-Jähriger stach in Wien auf Mitschüler ein: Haftstrafe

14-Jähriger stach in Wien auf Mitschüler ein: Haftstrafe
Prozess: Der Vorfall ereignete sich vor einer Neuen Mittelschule in Wien-Neubau. Das Opfer hatte großes Glück.

Der 14-Jährige wirkt Donnerstagfrüh abwesend. Er wurde direkt von der Kepler-Klinik in Linz in den Gerichtssaal in Wien gebracht. Er spricht nicht gerne. Auch zu den Vorwürfen, die ihm angelastet werden, will er kein Wort sagen.

Doch diese Vorwürfe wiegen schwer: Der Bursche hatte am 4. November des Vorjahres vor einer Neuen Mittelschule in Wien-Neubau auf einen Mitschüler eingestochen. Sein großes Glück: Der Stich in den Rücken war nicht tief. Andernfalls würde der Teenager jetzt wegen Mordversuchs im Landesgericht für Strafsachen sitzen. In diesem Fall wird ihm (vertreten von Rechtsanwalt Sebastian Lesigang) aber "nur" versuchte absichtliche schwere Körperverletzung und gefährliche Drohung angelastet.

"Ich bin aus der Schule rausgekommen. Da stand er bei einem Freund von mir. Er sagte: Ich soll mit ihm um die Ecke gehen, er müsse etwas mit mir klären", erzählt ein junger Zeuge. Dabei zückte der Angeklagte ein Messer. Der Freund rief: "Lauf weg! Er hat ein Messer!". Was der Zeuge auch tat. Der Freund allerdings blieb stehen. Und hatte wenig später selbst eine Stichwunde im Rücken.

"Messer weg!"

Eine Lehrerin erinnert sich: "Ich wollte hinunter gehen, weil mir gesagt worden ist, dass D. (der Anklagte, Anm.) da ist. Ich wollte mit ihm sprechen. Er war nie im Unterricht." Doch plötzlich riefen ihr Schüler zu: "Draußen gibt's eine Schlägerei!". Die Lehrerin eilte hinaus, sah zwei Burschen, umringt von einer Menschentraube. Die Frau ging dazwischen - sah den Angeklagten mit dem Messer. "Ich habe nur gebrüllt: Messer weg! Ich hatte Angst!" Der Angeklagte habe böse dreingeschaut, völlig apathisch gewirkt. "Als wäre er im Rausch."

Wenig später wurde der verletzte Mitschüler untersucht, ein Hubschrauber brachte ihn ins Spital, das er aber noch am selben Tag verlassen konnte.

Dass der junge Angeklagte Hilfe braucht, daran zweifelt niemand. Doch bisher wollte er sich nicht helfen lassen, sprach auch nicht mit der psychiatrischen Gutachterin. Immerhin: Vor Gericht stimmt er erstmals zu, in eine sozialpädagogische Wohgemeinschaft ziehen zu wollen.

Urteil: 18 Monate Haft, davon sechs unbedingt plus Bewährungshilfe und Unterbringung in sozialpädagogischer Wohngemeinschaft. Das Urteil ist rechtskräftig. Fürs erste kommt der 14-Jährige zurück ins Klinikum und wird weiter behandelt, was auch als Haft zählt.

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