Zum Schutz der Elefanten wird der Elfenbeinhandel weiter eingeschränkt
Der Handel mit Elfenbein ist seit Jahrzehnten geächtet. Dennoch verschärft die EU das Verbot des Elfenbeinhandels noch einmal ab 19. Jänner, sieht aber weiterhin Ausnahmen vor.
Beispielsweise bei Musikinstrumenten. Wenn sie vor dem Jahr 1975 hergestellt wurden, können etwa Klaviertasten mit neuem Elfenbein repariert werden. Diese Instrumente dürfen auch weiterverkauft werden.
Gegenstände aus Elfenbein, wie zum Beispiel alte Besteckgriffe oder Antiquitäten, müssen aus der Zeit vor 1947 stammen.
Das zu beweisen ist schwer, wenn man beispielsweise auf einem Flohmarkt anno 1982 in Nizza silbernes Fischbesteck mit Elfenbeingriffen auf den Messern erstanden hat. Wer solche Dinge weiterverkaufen will, braucht künftig eine Ausnahmegenehmigung.
Wer alte Elefantenzähne ins Ausland verkaufen will, muss den Nachweis erbringen, wann sie ins Land gelangt sind. Oder zumindest den Zollbehörden ein Gutachten vorlegen können.
54 Elefanten täglich
Die andere Seite der Medaille: „Immer noch werden täglich 54 Elefanten auf der Welt getötet – wegen ihrer Stoßzähne“, sagt Bert Wander von der Nicht-Regierungsorganisation Avaaz. „Wenn wir das nicht ändern, dann werden wir unseren Enkeln nur noch davon erzählen können, dass es diese wunderbaren Tiere einmal gegeben hat. Das kann niemand wollen.“
Ein Kilo Elfenbein kostet derzeit bis zu 1.000 Euro. Das weiße Gold ist vor allem in Südostasien sehr begehrt. Frische Elefantenstoßzähne gelten pulverisiert als Heilmittel. Europa sei aber immer noch ein wichtiger Markt, was die Wilderei unterstütze, meint David Chivall, Wild-Tierschützer von der Universität Oxford.
Am Flughafen Berlin-Schönefeld flog 2020 ein großer Schmuggelversuch auf. Von 1,2 Tonnen Elfenbein sollten 500 Kilogramm nach Vietnam verkauft werden. Es wurden Stoßzähne in allen Größen gefunden, von jungen und alten Elefanten, dazu Sägen und Fräsen, die benutzt werden, um rohes Elfenbein zu Schnitzereien, Figuren und Perlen zu verarbeiten. Der Beschuldigte wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt.
Daniela Freyer von Pro Wildlife begrüßt die neuen EU-Verschärfungen. Sie sieht aber dennoch Lücken. Das Problem sei, „dass eine genaue Altersbestimmung und damit auch der Nachweis der Legalität des Elfenbeins sehr schwierig ist. Das heißt: Dies bietet enorme Möglichkeiten für Betrug und Missbrauch.“ Denn auch der in Berlin verurteilte Schmuggler hatte behauptet, das Elfenbein auf Flohmärkten erstanden zu haben.
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