Zum Schutz der Elefanten wird der Elfenbeinhandel weiter eingeschränkt

Elefantenherde im Amboseli National Park in Kenia
Die EU sieht allerdings Ausnahmen vor: Bestimmte Antiquitäten und alte Musikinstrumente sind ausgenommen.

Der Handel mit Elfenbein ist seit Jahrzehnten geächtet. Dennoch verschärft die EU das Verbot des Elfenbeinhandels noch einmal ab 19. Jänner, sieht aber weiterhin Ausnahmen vor.

Beispielsweise bei Musikinstrumenten. Wenn sie vor dem Jahr 1975 hergestellt wurden, können etwa Klaviertasten mit neuem Elfenbein repariert werden. Diese Instrumente dürfen auch weiterverkauft werden.

Gegenstände aus Elfenbein, wie zum Beispiel alte Besteckgriffe oder Antiquitäten, müssen aus der Zeit vor 1947 stammen.

Kommentare