Für den IS nach Syrien: 21-Jährige darf nicht nach Großbritannien zurück

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Auch Antrag auf Rückerstattung der britischen Staatsbürgerschaft wurde vom Obersten Gericht zurückgewiesen.

Eine ehemalige Anhängerin der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) darf aus Syrien nicht wieder nach Großbritannien einreisen, um den Entzug ihrer Staatsbürgerschaft dort anzufechten. Das entschied das Oberste Gericht (Supreme Court) am Freitag in London.

Auch einen Antrag, ihr die britische Staatsbürgerschaft direkt wieder zu verleihen, lehnte das Gericht ab. Das Urteil gilt als wegweisend für viele ähnliche Fälle.

Jihadisten geheiratet

Shamima Begum war 2015 als 15-Jährige mit zwei weiteren Schülerinnen aus London nach Syrien in die damalige IS-Hochburg Al-Raqqa gereist und hatte dort einen Jihadisten geheiratet. Im Jahr 2019 bat sie von einem syrischen Flüchtlingslager aus darum, wieder nach Großbritannien zurückkehren zu dürfen. Sie war damals hoch schwanger. Sie hoffe, ihr Baby werde in Großbritannien größere Überlebenschancen haben, argumentierte sie.

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Shamima Begum bei ihrer Ausreise aus London 2015

Zwei Kinder Begums waren nach ihren eigenen Angaben bereits gestorben. Der damalige britische Innenminister Sajid Javid entschied jedoch, ihr die Staatsbürgerschaft unter Berufung auf Sicherheitsgründe zu entziehen. Staatenlos werde sie dadurch nicht, argumentierte die Regierung, weil sie Anspruch auf die Staatsbürgerschaft Bangladeschs habe, das Land in dem ihre Eltern geboren worden waren.

Begum selbst war in Großbritannien geboren worden und hatte die britische Staatsbürgerschaft von Geburt an - in Bangladesch hatte sie nie gelebt.

Der Fall wurde in Großbritannien kontrovers diskutiert. Vor allem nachdem bekannt wurde, dass auch das dritte Kind der jungen Frau starb.

Ihren Anwälten zufolge hat Begum von Syrien aus keine Möglichkeit, von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch zu machen. Sie habe beispielsweise keinen Zugang zu einem Telefon.

Die Regierung hielt dagegen, ihre Rückkehr stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar und das wiege schwerer als ihr Recht auf Anfechtung des Entzugs der Staatsbürgerschaft. Das Oberste Gericht schloss sich dieser Argumentation nun an.

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