EU-Kommission bringt diese Woche neue Reiseempfehlungen

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Österreich und andere EU-Staaten setzen auf Auffrischungsimpfungen. Was bedeutet das für das Covid-Zertifikat?

Nachdem einige EU-Staaten, darunter Österreich, angesichts rasant steigender Coronavirus-Infektionszahlen ihre Maßnahmen verschärften, wächst die Sorge vor Reisebeschränkungen. Die EU-Kommission fürchtet einen Fleckerlteppich und will diese Woche noch eine Aktualisierung der Reiseempfehlungen vorlegen. Dabei wird auch der Umgang mit Booster-Impfungen thematisiert werden. Ein Überblick über den Stand der Dinge, und wo es hackt:

Was ist das digitale Covid-Zertifikat ("Grüner Pass")?

Das digitale Covid-Zertifikat der EU - in Form eines QR-Codes - dient als Nachweis für eine Impfung, einen negativen Test oder eine überstandene Covid-Erkrankung. Es sollte das Reisen innerhalb der EU während der Pandemie vereinfachen, nachdem die EU-Staaten aufgrund wachsender Corona-Infektionszahlen im Frühjahr unterschiedliche Maßnahmen eingeführt hatten.

Die rechtlich-verbindliche Verordnung gilt seit dem 1. Juli 2021 - und zwar für zwölf Monate. Demnach muss das in allen EU-Staaten gültige Covid-Zertifikat kostenlos, in der Landessprache und auf Englisch ausgestellt werden. Gültig sind nur in der EU zugelassenen Corona-Impfstoff wie BioNTech/Pfizer, AstraZeneca, Moderna und das Janssen-Vakzin von Johnson & Johnson.

Was will die EU-Kommission diese Woche vorlegen?

Die EU-Kommission will voraussichtlich am Mittwoch eine Aktualisierung ihrer Empfehlungen zum Covid-Zertifikat vorlegen. Der Grund: Einige EU-Staaten, darunter Österreich, setzen im Kampf gegen die vierte Pandemie auf Auffrischungsimpfungen. Damit ändern sich aber auch die Vorgaben, wann die Bürger als vollimmunisiert gelten. In Österreich beispielsweise braucht es etwa nach einem bestimmen Zeitraum einen Booster-Shot, in Frankreich behalten über 65-Jährige nur bei einem dritten Stich die Gültigkeit des Zertifikats.

Was bedeutet das für das Reisen innerhalb der EU?

Reiseerleichterungen und -Restriktionen wie etwa Quarantänepflicht können die Mitgliedsländer nach wie vor selber bestimmen. Denn bei der Gesundheitspolitik haben sie weitgehend das Sagen. Aus diesem Grund ist die Berücksichtigung der Gültigkeit des Covid-Zertifikats im Zusammenhang mit den Booster-Shots zentral. Im Land gelten noch dazu die nationalen Regeln, somit erscheint eine Auffrischungsimpfung etwa für Reisen nach Österreich aufgrund der 2G-Regelung in Gastronomie und Hotellerie zumindest für den Tourismus ohnedies unerlässlich.

Laut dem Internetportal Politico will die EU-Kommission mit ihren neuen Empfehlungen weg von einer länderbezogenen Vorgangsweise hin zu einem personenbezogenen Ansatz, der den individuellen COVID-Status eines Bürgers berücksichtigt. "Mit anderen Worten: Die EU-Länder sollten Quarantänemaßnahmen nicht mehr davon abhängig machen, von wo aus man einreist, sondern davon, ob man einen digitalen COVID-Pass besitzt."

Wie geht es weiter?

Nachdem die EU-Kommission ihre Empfehlungen vorgelegt hat, müssen die EU-Staaten mit einer qualifizierten Mehrheit diese absegnen - rechtlich-bindend ist die Empfehlung allerdings nicht. Aus EU-Ratskreisen heißt es, eine Einigung könnte noch bis Dezember dauern. Die technische Umsetzung, die in der Verordnung geregelt ist, würde schneller vonstattengehen.

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