Porsche-Finanzchef darf sein Tiroler Chalet nicht mehr nutzen
Dem Finanzchef des deutschen Autobauers Porsche, Lutz Meschke, ist die Benützung seines im Jahr 2014 in Going bei Kitzbühel erworbenen Chalets untersagt worden.
Meschke darf sein Anwesen nämlich nur dann bewohnen, wenn er einen Hauptwohnsitz in der Gemeinde beim Wilden Kaiser unterhält, berichtete die Bild am Sonntag. Bereits im Juli 2023 war ein dementsprechender Bescheid des Bürgermeisters ergangen, der nun vom Tiroler Landesverwaltungsgericht bestätigt wurde.
Meschke hatte angegeben, dass in der Stanglwirt-Gemeinde Going sein Hauptwohnsitz sei. Vor allem deshalb, weil er im Raum Kitzbühel Immobiliengeschäfte tätige, die seine regelmäßige Anwesenheit erfordern würden. Auch dass seine drei Kinder in Deutschland zur Schule gehen würden, spiele keine Rolle, nachdem er mit seiner Familie wenig Zeit verbringe.
Meschke ging von weiterem Hauptwohnsitz aus
Gegenüber der deutschen Zeitung erklärte der Porsche-Vorstand: "Mein erster und steuerlich relevanter Hauptwohnsitz war und ist stets in Deutschland. Da ich das Haus in Österreich als zweiten Arbeitsplatz nutzte und dort sehr viel und häufig arbeitete, ging ich nach anwaltlicher Beratung in Österreich davon aus, dass ich dort einen weiteren Hauptwohnsitz unterhielt."
Das Landesverwaltungsgericht teilte als zweite Instanz diese Auffassung nicht und sah vielmehr einen unzulässigen Freizeitwohnsitz Meschkes. Ihm steht nun noch der Weg zum Verfassungsgerichtshof offen, auch eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof ist noch möglich.
Laut "Bild am Sonntag" hatte Meschke das Haus im Jahr 2014 um 1,5 Millionen Euro erworben. Damals habe es sich noch in Bau befunden und es wurde vorgegeben, dass es nur als Hauptwohnsitz und nicht als Freizeitwohnsitz benützt werden darf. Im Juli 2023 sei nach einer Anzeige einer Nachbarin der Bescheid des Bürgermeisters ergangen, gegen den der Stuttgarter Beschwerde eingelegt hatte. Mitte Jänner wurde die Causa am Tiroler Landesverwaltungsgericht in Innsbruck verhandelt und die Benützungsuntersagung bestätigt.
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