Zwangseinweisungen: Psychischer Zustand wird nur per Video beurteilt

Zwangseinweisungen: Psychischer Zustand wird nur per Video beurteilt
Wegen Corona verhandeln einige Richter ohne persönlichen Besuch. Einen aussagekräftigen Eindruck könne man so nicht gewinnen, so die Kritik.

Die Gerichtssäle blieben während des Shutdowns in der Corona-Krise verschlossen. Zu tun gab es für einige Richter aber dennoch etwas. Denn: Wird jemand in eine psychiatrische Abteilung zwangsweise untergebracht, muss ein Richter diese ärztliche Anordnung beurteilen. Innerhalb von vier Tagen nach der Zwangseinweisung muss diese Entscheidung vom Richter getroffen werden. Zeit, das Ende der Corona-Krise und damit das Ende der Abstand-Regeln abzuwarten, blieb dabei nicht.

1.320 solcher Gerichtsverhandlungen in Sachen verordneter Unterbringung gab es alleine im April, 905 davon waren Erstanhörungen – also die unmittelbare Einschätzung nach einer Einweisung. Viele davon haben nur per Videokonferenz stattgefunden. Sehr problematisch, wie der zuständige österreichische Patientenanwalt Bernhard Rappert zum KURIER sagte. „Aus Rechtsschutz-Sicht ist das eine massive Einschränkung. Der persönliche Eindruck eines Richters von Patientin oder Patient ist hier entscheidend. Und genau dieser ist bei einer Videokonferenz extrem eingeschränkt“, kritisierte Rappert.

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