Zusätzliche fünf Millionen Euro für Gewaltschutz stehen bereit

Zusätzliche fünf Millionen Euro für Gewaltschutz stehen bereit
Mittel sind für mehr Beratung, aber auch für Fallkonferenzen und für Vernetzung mit neuer Täter-Beratung vorgesehen.

Die neun Gewaltschutzzentren können ab sofort die versprochenen zusätzlichen Mittel, in Summe fünf Millionen Euro, aus dem 24,6 Millionen schweren Gewaltschutzpaket abrufen. Die Einrichtungen, die jährlich mehr als 20.000 von häuslicher Gewalt Betroffene betreuen, sollen die Beratung über den Akutfall hinaus ausweiten sowie ihre Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Opfereinrichtungen intensivieren können, sagte Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP).

Nicht zuletzt für Pläne wie die verstärkte Wiederaufnahme der sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen bei Hochrisikofällen brauche es ausreichend "Manpower und Womanpower", so die Ressortchefin vor Journalisten in Wien. Beim geplanten Ausbau der Nachbetreuung für von Gewalt Betroffene sprach Raab auch Angebote wie Gruppenberatung oder Paararbeit an. "Das ist gut eingesetztes Geld für nachhaltige Betreuung." Zu den zusätzlichen Leistungen gehöre weiters mehr Beratung bei Cybergewalt im Rahmen von häuslicher Gewalt.

Geld für Täterarbeit

Zusätzliche Ressourcen brauchen die Gewaltschutzzentren auch für die Zusammenarbeit mit den seit 1. September eingerichteten Beratungsstellen für Gewaltprävention, die österreichweit eine verpflichtende sechsstündige Täterberatung nach Annäherungs- und Betretungsverboten durchführen. Die Fallzahlen für diese opferschutzorientierte Täterarbeit steigen rasant: Es seien schon mehr als 1.000 Gefährder und Gefährderinnen einer Beratung zugeführt worden.

Das Innenministerium hatte für die neuen Täter-Beratungsstellen in einem ersten Schritt neun Millionen Euro bereitgestellt. Falls es mehr Geld brauchen sollte, werde mehr investiert, sagte Ressortchef Karl Nehammer (ÖVP) bei dem Medientermin am Freitagnachmittag.

Appell an Betroffene, sich zu melden

Im gesamten vergangenen Jahr wurden mehr als 11.000 Annäherungs- und Betretungsverbote verhängt. Heuer waren es bis 29. September schon mehr als 10.000. Von Gewalt Betroffene müssten wissen, "dass es immer wertvoll ist, die Polizei zu rufen", appellierte der Innenminister und verwies darauf, dass bei den heuer verübten Frauenmorden nur in einem Fall die Polizei zuvor bereits involviert gewesen sei.

Mit der Budgeterhöhung sei man in der Lage, das Angebot auszubauen und mehr als bisher für Gewaltprävention aufzuwenden, sagte Karin Gölly, stellvertretende Leiterin des Dachverbands der Gewaltschutzzentren. Auch sie wandte sich dringend an alle Betroffenen: "Wenn Sie von Gewalt bedroht oder betroffen sind, wenden Sie sich an die Gewaltschutzzentren. Wir sind in jedem Bundesland für Sie da und haben die notwendigen Mittel, um Sie kostenlos, vertraulich und auf Wunsch auch anonym gut und umfassend betreuen zu können."

Seit Mai liefen Gespräche der beiden Ressort mit den Gewaltschutzzentren sowie der Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel. "Ich bin sehr froh, dass die neuen Verträge mit den erweiterten Leistungen ab heute wirksam sind und nun die ersten Gelder fließen. Gewalt gegen Frauen und Kinder darf nie toleriert werden", betonte Raab.

Gewalt von Männern gegen Frauen gibt es in allen sozialen Schichten, Nationen, Familienverhältnissen und Berufsgruppen. Morde an Frauen können auch Femizide sein. Der Begriff soll ausdrücken, dass hinter diesen Morden oft keine individuellen, sondern auch gesamtgesellschaftliche Probleme wie etwa die Abwertung von Frauen und patriarchale Rollenbilder stehen.

Hilfe für Gewalt-Betroffene gibt es hier:

Frauenhelpline (Mo – So, 0 – 24 Uhr, kostenlos), 0800 / 222 555 Männernotruf: (Mo – So, 0 – 24 Uhr, kostenlos), 0800 / 246 247.

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