Rechtslage ändern
Deswegen ist nun der Druck verstärkt worden, dass hier die Rechtslage geändert wird. Im Justizministerium wurde dazu eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in der auch der Gemeindebund vertreten ist. Jetzt soll eine Änderung bzw. Ergänzung des ABGB kommen. Präsident Alfred Riedl: „Es gibt nun endlich ein Umdenken bei den handelnden Akteuren im Justizministerium.“ Es geht allerdings nicht nur um jene Bäume, die mehr Grün in die Städte und Gemeinden bringen sollen.
Auch im Bereich der Wälder wird über die Haftungsbestimmungen diskutiert, obwohl man sich dort auf die Haftungsbeschränkungen laut Forstgesetz berufen kann. Im Wienerwald etwa wurden zuletzt immer wieder Bäume aus Angst vor etwaigen Unfällen mit Spaziergängern gefällt. Deswegen wurde auch eine Petition ins Leben gerufen, die auf eine Abschaffung der Haftung für waldtypische Schäden hinausläuft. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf Deutschland, wo das Betreten eines Waldes auf eigene Gefahr erfolgt.
Önormen als Problem
Derzeit gibt es im Bereich der Baumhaltung mehrere Önormen, die den Bürgermeistern Kopfzerbrechen bereiten. Diese reichen von der Baumkontrolle und Baumpflege bis zum Schutz von Gehölzen bei Baumaßnahmen. Wenn etwas passiert, muss allein der Baumerhalter nachweisen, dass er alles Mögliche für den Schutz getan hat. Höhere Gewalt als ein „schadensverursachendes Ereignis“ zählt da nicht mehr.
Zentraler Punkt der Diskussionen um die Haftungen ist deswegen die sogenannte „Beweislastumkehr“. Entgegen den allgemeinen Schadensersatzregelungen ist es derzeit nicht der Geschädigte, sondern der Baumerhalter, der den Nachweis erbringen muss, das nicht schuldhaft gehandelt worden ist. Diese Regelung findet sich eben auch in der Haftung bei Gebäuden wieder. Von dieser Beweislastumkehr wollen die Gemeinden nun aber wegkommen.
Interessantes Detail am Rande: Wegen der immer aufwendigeren Baumpflegemaßnahmen und Sicherungsarbeiten hat es inzwischen mehr Unfälle mit Personenschäden gegeben als durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste.
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