„Angstschnitte“ drohen: Richter stellen einen Baum auf

„Angstschnitte“ drohen: Richter stellen einen Baum auf
Eine Präzisierung bei Haftungsfragen würde rigorose Rodungen reduzieren und gäbe Baumbesitzern mehr Rechtssicherheit.

Österreichs Baumbesitzer sind verunsichert: Kommt jemand durch einen umstürzenden Baum oder einen herabfallenden Ast zu Schaden, ist die Haftung nicht einheitlich geregelt. Um nicht zur Verantwortung gezogen werden zu können, schießen Waldbesitzer daher oft übers Ziel hinaus und fällen entlang von Forststraßen und Wegen mehr Bäume als nötig.

Einen Verbesserungsbedarf im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) sowie im Forstgesetz sehen daher nicht zuletzt Österreichs Richterinnen und Richter.

Wie berichtet, könnten diese „Angstschnitte“ der Baumbesitzer fast ein Viertel der heimischen Wälder sowie Tausende Straßen- und Parkbäume treffen. Das hätte auf die Artenvielfalt ebenso negative Auswirkungen wie auf die Luftfilterfunktion und den kühlenden Effekt der Bäume.

Onlineumfrage

Umweltschützer drängen den Gesetzgeber daher, die Haftungssituation zu präzisieren. Darauf zielt auch eine Petition mehrerer Wienerwald-Gemeinden ab.

Die Plattform „Bäume mit Zukunft – Zukunft mit Bäumen“, an der neben Städte- und Gemeindebund und Naturschutzorganisationen auch große Grundeigentümer beteiligt sind, führte zudem nun eine Onlineumfrage unter österreichischen Richtern durch. Von den 1.700 angeschriebenen Juristen antworteten 362, also etwa 21 Prozent.

Etwa ein Viertel davon hat in der Rechtsprechung Haftungsverschärfungen wahrgenommen und im Umgang mit Bäumen ein verstärktes Zurückschneiden, Fällen und Roden bemerkt.

Ein Baum ist kein Haus

Auf die Frage, welche Maßnahmen aus ihrer Sicht geeignet wären, um die überbordenden Baumschnitte künftig zu vermeiden, sprachen sich 35,9 Prozent der Richterinnen und Richter für gesetzliche Änderungen aus.

Das betrifft einerseits das ABGB, wo klargestellt werden müsse, dass ein Baum als unberechenbares Naturgebilde nicht wie ein Bauwerk zu beurteilen ist. Und andererseits das Forstgesetz. Dort solle stehen, dass an Forststraßen und freigegebenen Wegen niemand für „waldtypische Gefahren“ haftet.

Es müsse quasi unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden, dass die Benützung von Wäldern und Parks – überhaupt bei Wind und Wetter – eigenverantwortlich erfolge, sagt die Leiterin der Wiener Umweltschutzabteilung (MA22), Karin Büchl-Krammerstätter – die die Baum-Plattform initiierte.

Leitfaden wird getestet

Die befragten Richter sehen zudem Aufklärungsbedarf und sprechen sich für einen Praxisleitfaden für Baum-Verantwortliche aus.

Für Büchl-Krammerstätter eine Bestätigung. Denn genau so einen Leitfaden hat die Baum-Plattform bereits erarbeitet. Zurzeit werde er getestet, nach etwaigen Nachschärfungen soll er aber noch heuer der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

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