Wie die von der Umweltschutzabteilung der Stadt Wien (MA22) in Auftrag gegebene Umfrage des Umweltbundesamtes zeigt, ist Verunsicherung das Hauptmotiv für die rigorosen Abholzungen. In mehr als 50 Prozent aller Antworten gaben Waldbesitzer und Verantwortliche in Städten und Gemeinden an, dass die Haftungssituation im eigenen Zuständigkeitsbereich unklar sei.
Um dem entgegenzuwirken, erarbeitet die Baum-Plattform „Bäume mit Zukunft – Zukunft mit Bäumen“, an der neben Städte- und Gemeindebund und Naturschutzorganisationen auch große Grundeigentümer beteiligt sind, zurzeit einen Leitfaden. Darin soll klargestellt werden, welche Sicherungsmaßnahmen tatsächlich notwendig sind und welche nicht. Das Fällen eines Baumes sei meist „die Ultima Ratio“, also der letztmögliche Weg, sagt MA22-Chefin Karin Büchl-Krammerstätter.
Das Problem sei aber, dass die Berichte über Einzelfälle, in denen Grundbesitzer nach Baum-Unfällen zur Verantwortung gezogen wurden, „zu einer regelrechten Mythenbildung führen“ würden. Darum müsse hier der Gesetzgeber unmissverständlich klarstellen, dass ein Baum punkto Haftung nicht mit einem Gebäude gleichzusetzen sei, meint Büchl-Krammerstätter. „Denn ein Baum ist als Naturgebilde unberechenbarer als ein Haus.“
Abhilfe könnten da zwei Ergänzungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBG) sowie im Forstgesetz bringen, erklärt die MA22-Chefin. So müsse in Ersterem „bloß klargestellt werden, dass ein Baum kein Bauwerk ist“. Und im Forstgesetz solle stehen, dass an Forststraßen und öffentlich freigegebenen Wegen niemand für „waldtypische Gefahren“ haftet. Es müsse quasi unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden, dass die Benützung von Wäldern und Parks – überhaupt bei Wind und Wetter – eigenverantwortlich erfolgt.
Als positives Zeichen wertet man bei der MA22 ein Symposium Ende Oktober in Hainburg. Dort einigten sich Richter des OGH, Vertreter des Justiz- und des Nachhaltigkeitsministeriums und andere Experten darauf, dass die „überbordenden Angstschnitte weder aus der aktuellen Rechtslage noch aus der Judikatur ableitbar sind“.
MA22-Chefin Karin Büchl-Krammerstätter: "Bäume sind unberechenbarer als Gebäude"
KURIER: Frau Büchl-Krammerstätter, wer haftet denn, wenn jemandem im Wald ein Ast auf den Kopf fällt?
Karin Büchl-Krammerstätter: Niemand, da ist man eigenverantwortlich.
Aber warum dann die rigorosen Angstschnitte?
Erfolgt die Kontrolle der Bäume nach den ÖNORM-Richtlinien, haften Grundeigentümer oder Gemeinde eigentlich nicht. Aber es hängt halt immer vom Kontext ab. Zum Beispiel kommt es drauf an, ob es ein Extremwettereignis oder Bautätigkeiten gegeben hat, wodurch Wurzeln beschädigt worden sein könnten. Da gibt es immer wieder Ausreißerfälle, in denen jemand zur Verantwortung gezogen wurde – und an die denken die Baumbesitzer dann, weshalb sie mehr umschneiden, als sie müssten.
Sie sprechen die Eigenverantwortung an. Heißt das, jeder, der von einem Baum verletzt wird, ist selbst schuld?
Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass jeder mündige Mensch das Risiko selbst abschätzen können sollte. Wenn ich bei Sturm durch einen Park gehe, bleibt ein Restrisiko. Denn ein Baum ist als Naturgebilde unberechenbarer als ein Gebäude. Dieses Wissen würde auch die Klagsmotivation von Geschädigten bzw. deren Anwälten bremsen.
Ist dieses Bewusstsein in Österreich sehr verbreitet?
Wir bemerken da ein Ost-West-Gefälle. Die Eigenverantwortung bei Naturgefahren ist in städtischen Gebieten tendenziell geringer als in ländlichen Gegenden.
Wie stehen die Chancen, dass der Gesetzgeber die gewünschten Klarstellungen vornimmt?
Ich bin sehr optimistisch. Unter allen Beteiligten gibt’s einen Konsens, da was zu ändern.
Kommentare