Kärntner Risikowolf in Stall ist zum Abschuss freigegeben
Nun ist es soweit: Jener sogenannte Risikowolf, der seit Wochen in der Oberkärntner Gemeinde Stall für Unmut sorgt, ist offiziell zum Abschuss freigegeben worden. "Es hat zwei erfolgreiche Vergrämungsversuche gegeben. Zeigt sich das Tier nun erneut in einem Radius von zehn Kilometern im Umfeld der Gemeinde darf es bejagt werden", heißt es aus dem Büro des zuständigen Landesrates Martin Gruber (ÖVP).
Damit wird die neue Kärntner Wolfsverordnung erfüllt, laut der ein sogenannter Risikowolf, der im Siedlungsgebiet auftaucht, nach zwei Vergrämungsversuchen (optisch und ein Schuss durch einen Jäger) zum Abschuss freigegeben werden darf.
Nachdem in nur vier Tagen insgesamt 14 Nutztiere und zwei Rehe von dem Raubtier gerissen worden sein sollen, war die Aufregung unter den Landwirten bereits letzte Woche groß. "Der Wolf streift ständig durch das Siedlungsgebiet. In unmittelbarer Nähe zur Bushaltestelle, wo unsere Kinder unterwegs sind“, sagt Stalls Bürgermeister, Peter Ebner. Die Staller drohten der Landesregierung sogar, mit ihren Tieren nach Klagenfurt zu ziehen, um dort den Aufstand zu proben.
Wann ist ein Schuss ein Schuss?
Am Donnerstag ist erneut eine Sitzung in der Gemeinde. Mit dabei Experten wie der Wolfsbeauftragte des Landes, Roman Kirnbauer, der Obmann der Almwirtschaft, Josef Obweger, oder Mario Deutschmann von der Kärntner Jägerschaft. „Wir wollen einfach offen diskutieren, wie wir das Wolfsproblem lösen können“, sagt Bürgermeister Ebner.
Auch soll diskutiert werden, ob der zweite Vergrämungsversuch wirklich nur von einer Jagdperson erfolgen darf: „Denn das ist in der Praxis schwer, weil nicht alle unsere Bauern haben ein Gewehr, also wie soll bitte der zweite Vergrämungsversuch mit einem Schuss gesetzt werden“, fragt Ebner. Nachsatz: „Wenn ein Schweizerkracher auch als Schuss zählen würde, wäre das eine Erleichterung in der Praxis.“
In der Wolfsverordnung des Landes Kärntens wird nämlich explizit der Einsatz einer Jagdwaffe festgehalten: "(...) dann hat eine zweite Vergrämung dieses Wolfes von einem zuständigen Jäger durch einen WarnWarn- oder Schreckschuss mit einer Jagdwaffe stattzufinden."
Ob der Risikowolf in Stall wirklich geschossen wird, bleibt abzuwarten. Bereits im vergangenen Sommer war ein Wolf auf einer Alm zum Abschuss freigegeben worden. Erlegt wurde das Tier damals nicht. Die einhellige Meinung der Jäger: "Da hat man eher einen Lotto-Sechser, bevor man einen Wolf schießt."
Liegt keine gesetzliche Ausnahmegenehmigung für den Abschuss des sonst streng geschützten Tieres vor, kann dies für den Jäger teuer werden. Geldstrafen ab 30.000 Euro sowie Gefängnis drohen.
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