Wild Campen am Berg: Das sind die Regeln
Freiheit – ein Gefühl, das jede und jeder verspüren möchte. Und viele finden genau dieses in den Bergen. Wer es noch toppen will, schlägt über Nacht dort sein Zelt auf. Doch Achtung, erlaubt ist das in Österreich nur unter bestimmten Voraussetzungen und nicht in allen Bundesländern. Der KURIER gibt den Überblick.
Im Wald ist Campen tabu
Hat man es noch nicht bis ganz nach oben auf den Berg geschafft und befindet sich im Wald, ist das Campen grundsätzlich nicht erlaubt. Zwar sichert laut dem Alpenverein das Forstgesetz aus dem Jahre 1975 österreichweit die freie Betretbarkeit des Waldes, jedoch ist „das Lagern bei Dunkelheit, Zelten …“ davon ausdrücklich ausgenommen. Campen im Wald ist demnach tabu. Ausnahme: Man hat zuvor mit dem Grundeigentümer gesprochen und seine ausdrückliche Zustimmung eingeholt.
Unterschiedliche Vorschriften am Berg
„Für den Bereich oberhalb der Waldgrenze gibt es je nach Bundesland unterschiedliche gesetzliche Regelungen“, erklärt Liliana Dagostin, Leiterin der Abteilung Raumplanung und Naturschutz des Österreichischen Alpenvereins. Demnach ist das Zelten im alpinen Ödland – wie es auch heißt – in Kärnten, Niederösterreich und Tirol außerhalb von Campingplätzen generell verboten. Wird dennoch das Zelt aufgeschlagen, kann einem eine saftige Strafe blühen.
In Salzburg, der Steiermark und Vorarlberg gibt es hingegen kein explizites landesweites Verbot des Wildcampens. Gleiches gilt für Oberösterreich, so Dagostin, obwohl dort die Gesetze erst kürzlich verschärft wurden. In jedem dieser vier Bundesländer sollte man sich deshalb vor seinem Vorhaben gut informieren, denn die einzelnen Gemeinden können sehr wohl Verbote und Einschränkungen für ihr Gebiet festlegen.
Im Schutzgebiet gilt ein Verbot
Hier wird unter den Bundesländern kein Unterschied gemacht: In einem Naturschutzgebiet zu Campen ist schlichtweg verboten.
In Notlagen ist Übernachten unter freiem Himmel erlaubt
Mit keinerlei Konsequenzen haben laut Alpenverein jene Personen zu rechnen, die zwangsweise die Nacht im Freien verbringen muss: Das ungeplante alpine Biwakieren (Notbiwak) ist in ganz Österreich erlaubt – etwa bei Verletzung oder Schlechtwettereinbruch. Aus Gründen wie diesen empfiehlt auch die Bergrettung Wanderern, einen Biwaksack im Rucksack mitzuführen.
Keine Einschränkung in der Nähe von Schutzhütten
Ob man das Zelt in der Nähe einer Schutzhütte aufschlägt, spielt keine Rolle. Auch dort gelten die zuvor genannten Regeln. Prinzipiell bietet eine Hütte aber ohnehin mehr Schutz, als das Zelt – und die Übernachtung zweifelsfrei legal. Alleine der Österreichische Alpenverein betreut 231 Hütten. Die Naturfreunde 135.
Der Natur zuliebe sauber campen
„Der Gebirgsraum ist ein ökologisch sensibler Bereich, an den unterschiedliche Nutzungsinteressen gestellt werden. Das ist der Grund für die eher restriktiven Regelungen“, so Dagostin. Man sollte sich deshalb vor jeder geplanten Übernachtung am Berg fragen, ob man das eigene Bedürfnis eines klaren Sternenhimmels über das ökologische Wohl stellt. Respekt heiße das Zauberwort.
Diesen sollte man auch beim dringlichsten Bedürfnis – dem Klogang – wahren, der beim Campen kaum ausbleibt. Papiertaschentücher benötigen bis zu fünf Jahre, bis sie verrottet sind. Entweder einen Beutel einpacken, um sie wieder mitzunehmen. Oder richtiges Klopapier verwenden, das verrottet zumindest schneller.
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