Wieder Wolfsrisse in Kärnten: Bereits 47 Schafe getötet
Mindestens sieben Schafe sind am Wochenende auf der Hochrindl (Bezirk Feldkirchen) vom Wolf getötet werden. Somit sind bereits 47 Schafe in diesem Jahr in Kärnten von Wölfen gerissen worden. Vier weitere Schafe wurden verletzt, fünf sind noch vermisst, hieß es am Montag aus dem Büro des zuständigen Landesrats Martin Gruber (ÖVP).
Erst vorige Woche haben Gailtaler Almgemeinschaften nach Wolfsrissen einen Antrag auf Ausnahme von den Schonvorschriften gestellt, der Wolf soll im betroffenen Gebiet bejagt werden können. Dieser Antrag wird noch von der zuständigen Fachabteilung „raschest geprüft“, hieß es aus dem Büro des Jagdreferenten.
Von der Hochrindl liegt noch kein solcher Antrag vor. Ein Abschuss-Bescheid kann immer nur in Bezug auf einen konkreten Vorfall erteilt werden, nicht generell oder für das gesamte Bundesland.
"Abschussauftrag muss jetzt endlich erfolgen"
Nach den weiteren Wolfsrissen hatte am Montag Manfred Muhr als Vizepräsident der Landwirtschaftskammer Kärnten und Landesobmann der Freiheitlichen und Unabhängigen Bauernschaft die Verantwortlichen zum „sofortigen Handeln“ aufgefordert. „Der Abschussauftrag muss jetzt endlich erfolgen“, verlangte Muhr.
„Wenn es meine politische Entscheidung wäre, würde ich sofort einen Abschuss-Bescheid erteilen, weil der Wolf in unserer Kulturlandschaft keinen Platz hat. Es ist aber eine rechtliche Entscheidung der Behörde, die auf Antrag hin im Einzelfall zu prüfen hat, ob es sich um einen Problemwolf handelt“, meinte Gruber.
Forderung nach "Wolfsmanagementplan"
Gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, also der Naturschutz-Richtlinie der EU, ist die Entnahme von Problemwölfen möglich. Durch DNA-Proben ist nachweisbar, wenn ein und derselbe Wolf für mehrere Risse verantwortlich ist.
Gruber regte bereits vergangene Woche Änderungen im entsprechenden „Wolfsmanagementplan“ an, denn dieser sehe keine Entnahme von Wölfen vor, wenn Weidetiere ungeschützt auf der Alm sind und angegriffen werden.
Kärnten könnte auch Weideschutzgebiete definieren, in denen Herdenschutzmaßnahmen von vornherein als „unzumutbar und unverhältnismäßig“ ausgeschlossen sind. Auch hier werde noch geprüft, welche gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, hieß es aus dem Büro des Landesrats.
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