Ab heute gelten wieder strengere Corona-Vorschriften

Ab heute gelten wieder strengere Corona-Vorschriften
Ab heute gültig: Masken beim Einkaufen, kleinere Veranstaltungen, Essen nur noch bei Tisch.

Mit heute gelten angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen wieder verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Die entsprechende Verordnung wurde am Samstagabend nach einer Vorankündigung der Bundesregierung kundgemacht und auf der Homepage des Sozialministeriums erläutert (www.sozialministerium.at).

Diese Maßnahmen gelten bundesweit und unabhängig von der Farbe der Corona-Ampel, die in einzelnen Regionen aktiv ist – also auch dann, wenn die Ampel wie aktuell im Großteil Österreichs auf Grün steht. Paradoxerweise sind manche der Maßnahmen – wie etwa jene zur Personenbeschränkung bei Veranstaltungen – teilweise strenger als bei einer Schaltung der Corona-Ampel auf Gelb.

Die ab heute, Montag, gültigen Maßnahmen im Überblick:

  • Maskenpflicht

Ab sofort muss in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen und bei Kundenkontakt ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bis jetzt bezog sich die Maskenpflicht auf öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Supermärkte, Apotheken, Arztpraxen, Banken und die Post, künftig auf den gesamten Handel. Auch Museen, Ausstellungen oder Bibliotheken dürfen nur noch mit bedecktem Mund und bedeckter Nase besucht werden.

Explizit klargestellt wurde, dass die Maskenpflicht auch in Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten bei Parteienverkehr gilt. Wer an Demonstrationen teilnimmt, muss dies ebenfalls mit einer Gesichtsbedeckung tun – sofern kein Ein-Meter-Abstand zum Nächsten garantiert ist.

  • Dienstleistungen

Als Alternative zum Mund-Nasen-Schutz bei Dienstleistungen werden exemplarisch Plexiglasscheiben genannt.

  • Veranstaltungen

Events ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze – und darunter fallen etwa auch Hochzeiten – mit mehr als 50 Gästen in geschlossenen Räumen dürfen nicht stattfinden. Selbiges gilt für Events mit mehr als 100 Personen im Freien. Das Personal des Veranstalters ist hier nicht mit eingerechnet. Beim Sitzen auf dem zugewiesenen und gekennzeichneten Platz muss der Mund-Nasen-Schutz nicht getragen werden.

Wer ausschließlich explizit zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze bei einer Veranstaltung hat, der darf in geschlossenen Räumen Events mit bis zu 1.500 Personen abhalten. Im Außenbereich sind Events unter diesen Bedingungen mit 3.000 Gästen beschränkt. Allerdings brauchen Veranstaltungen ab 500 Personen indoor und 750 Personen outdoor eine Bewilligung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.

Ab Erhalt aller vollständigen Unterlagen hat die zuständige Behörde vier Wochen Zeit, um das jeweilige Event zu bewilligen. Für das Bewilligungsverfahren maßgeblich sind, wie es in der Verordnung heißt, die „epidemiologische Lage im Einzugsgebiet der Veranstaltung“ ebenso wie die Kapazitäten der zuständigen Gesundheitsbehörde für den Fall einer „notwendigen Kontaktpersonennachverfolgung aufgrund eines Verdachts- oder Erkrankungsfalls bei der Veranstaltung“.

Und: Der Veranstalter muss bei Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen einen Covid-19-Beauftragten bestellen sowie ein Covid-19-Präventionskonzept ausarbeiten und umsetzen, heißt es in der Verordnung.

    • Indoor-Sport

    Auch beim Besuch von Sportveranstaltungen in Innenräumen ist ab heute eine Maskenpflicht gültig. Wer ins Schwimmbad geht, braucht beim Betreten ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz. Davon ausgenommen sind Feuchträume wie die Schwimmhalle und Duschen.

    • Gastronomie

    In Restaurantbetrieben darf ab jetzt nur noch im Sitzen gegessen und getrunken werden. Das soll verhindern, dass beispielsweise an Bars die Gäste zu eng zusammenstehen. Auf dem Weg zum Tisch müssen Kunden zu allen Personen, die nicht zur eigenen Besuchergruppe gehören, mindestens einen Meter Abstand halten.

    Masken müssen an diesen Verabreichungsplätzen, wie sie die Verordnung nennt, nur vom Personal getragen werden. Die Sperrstunde bleibt – vorausgesetzt, die Ampelschaltung gebietet nichts anderes – bei ein Uhr. Die Maskenpflicht gilt auch in Beherbergungsbetrieben wie Hotels in allen Räumen, die allgemein zugänglich sind.

    • Schulen

    Die Regeln für die Schulen sind in einer eigenen Verordnung festgehalten, die bereits Ende der vergangenen Woche vom Ministerium kommuniziert wurde: Schüler und Lehrer in ganz Österreich müssen ab heute außerhalb des Klassenzimmers im Schulgebäude eine Maske tragen – auch, wenn die Corona-Ampel in der jeweiligen Region grün leuchtet. Im Unterricht selbst – in der Klasse, etwa im Physikraum oder Turnsaal – gilt nach wie vor keine Maskenpflicht.

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