Wie ein Einkaufszentrum gekittet werden soll

Die Shopping City Seiersberg ist das größte steirische Einkaufszentrum
Nach langem Zaudern könnte die Verordnung für Seiersberg demnächst beschlossen werden.

In dieser Woche kommt Bewegung in die Causa Shopping City Seiersberg. Landesrat Anton Lang, SPÖ, will einen „Grundsatzbeschluss bezüglich der weiteren Vorgangsweise“ und bringt am Donnerstag einen entsprechenden Antrag in der Landesregierung ein. Das dürfte der erste Schritt in Richtung der umstrittenen Einzelstandort-Verordnung sein, die das Einkaufszentrum rechtlich sichern soll.

Doch bevor er sich endgültig festlegen werde, wolle er die Meinung des Raumordnungsbeirates hören, betont Lang. Dieser hat 14 Mitglieder aus politischen Parteien und Interessenvertretungen, er muss zwar gehört werden, aber seine Beschlüsse sind nicht bindend. „Wir sind ein beratendes Gremium“, erinnert SPÖ-Landtagsabgeordneter Karl Petinger. „Die Regierung ist nicht an unsere Empfehlungen gebunden.“

Zeit wird knapp

Der Beirat tagt einmal monatlich. Petinger hofft, den Fall Seiersberg noch auf die Tagesordnung für die Sitzung am 10. Oktober zu bekommen, die darauffolgende Sitzung währe wohl zu knapp vor den vorgezogenen Landtagswahlen am 24. November. „Wir werden das so schnell wie möglich machen. Ich hoffe, dass noch diese Landesregierung darüber entscheidet.“

Dazu hätte die ÖVP-SPÖ-Koalition allerdings schon drei Jahre lang Zeit gehabt. Seit der Verfassungsgerichtshof im Juli 2016 die Bewilligung für die Verbindungsbauten des Einkaufszentrums in Seiersberg-Pirka als rechtswidrig aufgehoben hat, ringt die Politik um eine Lösung. Deshalb wurden diese Teile des Gebäudes zu Landesstraßen erklärt, doch Rechtsexperten geben diesem Kunstgriff kaum Chancen vor dem Höchstgericht.

Rechtlich sakrosankt

Einzig sichere Variante wäre die Einzelstandort-Verordnung, die Seiersberg durch nachträgliche Erlaubnis sämtlicher Bauten sakrosankt macht auch wenn sie ein Gericht als illegal einstuft. Gegen so eine Verordnung gibt es keine Einspruchsmöglichkeit. Seit Juli 2016 feilen und formen Landesjuristen an der entsprechenden Verordnung, die dem Vernehmen nach aber längst griffbereit vorliegt. Allerdings ist sie umstritten: Die Grazer ÖVP tritt seit Jahren vehement gegen den Einkaufsriesen am Stadtrand auf.

Die Opposition warnt die Regierung ebenfalls davor, die Verordnung zu beschließen. „Sie ist klar verfassungswidrig“, glaubt Klubobmann Lambert Schönleitner, Grüne. Landesrat Lang bewege sich „mit dieser Verordnung an der Grenze zum Amtsmissbrauch“.

Kommentare