Wie der Corona-Sommer aussehen könnte
Für Mai stellte die Bundesregierung "Öffnungsschritte" in Aussicht, eine eigens installierte Kommission soll die Regeln dafür austüfteln. Doch wie könnten diese aussehen? Der KURIER hat nachgefragt.
Gibt es nach der Wanderung wieder eine Jause auf der Berghütte?
Das hängt davon ab, ob und wann die Gastronomie geöffnet wird. Hüttenwirte richteten im Winter aber auch ein Take Away-Angebot für Skifahrer ein, das wäre im Frühjahr oder Sommer auch für Wanderer möglich. Verzehren durfte man die Jause allerdings nicht in der Hütte, sondern mindestens 50 Meter entfernt.
Apropos Berg fahren die Seilbahnen?
Ja, die Sommersaison startet je nach Region Ende April bis Mitte Mai, die Dachstein-Planai-Bahnen in der Steiermark legen etwa am 13. Mai los. Allerdings vermutlich unter den Winter-Bedingungen: FFP2-Pflicht im Kassenbereich, es gilt Abstand halten beim Anstellen, Gondeln dürfen nur zur Hälfte besetzt sein. "Unser System hat sich über den Winter bewährt. Wir schätzen, dass wir mit denselben Auflagen in die Sommersaison starten", überlegt Georg Bliem, Chef der Planaibahnen. "Aber wir hoffen, dass es mit Mitte, Ende Juni die eine oder andere Lockerung gibt."
Welche Regeln gelten für die Freibäder?
Die 17 städtischen Freibäder der Stadt Wien sollen zwischen 30. April und 2. Mai aufgesperrt werden, je nach Außentemperatur und Infektionslage: "Wir hoffen, dass wir öffnen dürfen, und bereiten alles vor", berichtet Bäder-Sprecher Martin Kotinksy. Das Rot-Orange-Grün-Corona-Ampelsystem des Vorjahres gilt in den Bädern erneut, man richtet sich vorsorglich auch auf die Besucherlimitierung wie 2020 ein: Da waren maximal 40 Prozent der üblichen Kapazität erlaubt. Allerdings: Bleiben die Abstandsregeln von zwei Metern unter Haushaltsfremden, dürfte sich diese Anzahl weiter reduzieren, 2020 galt ein Meter Abstand auf den Liegewiesen.
Und was ist mit den Thermen?
Sie sind seit November geschlossen, die Betreiber drängen darauf, öffnen zu dürfen. Sie verweisen auf die Sicherheitskonzepte, die im Vorjahr während der Öffnung zwischen den Lockdowns galten: Reservierungssystem und damit Gästeregistrierung, Sicherheitsabstände durch weniger Besucher, außerdem ausreichende Desinfektion.
Gibt es im Sommer Vorteile für Geimpfte?
Angedacht ist das durch den "grünen Pass", der EU-weit Geltung haben soll. Die praktische Umsetzung - Kontrollen bei Eintritten? Nur Stichprobenkontrollen? - ist noch nicht restlos geklärt.
Wäre freitesten eine Möglichkeit, wieder in einem Hotel zu übernachten oder essen zu gehen?
Die Vorarlberger Gastronomie lebt dieses Modell bereits. Branchenvertreter vermuten, dass diese Variante in den ersten Öffnungsschritten enthalten sein könnte, also Einchecken in das Hotel oder Abendessen im Lokal nur mit aktuellem, negativem Corona-Test. Mit dieser Auflage sowie reduziertem Platzangebot darf ja die Vorarlberger Gastronomie seit 15. März wieder Gäste bedienen. Doch ist das auch in der Sommersaison umsetzbar? Georg Bliem, dessen Planaibahnen auch das Restaurant auf dem Dachsteingletscher betreiben, ist skeptisch. "Natürlich wäre das anfänglich im Mai oder Juni möglich. Aber irgendwann kommt die Hochsaison, da kann ich mir das nicht mehr vorstellen."
Welche Rolle spielen die 7-Tages-Inzidenzen?
Das ist eine große Unbekannte in der Frage der (Wieder)-Eröffnung. Derzeit gilt für Bezirke wie auch für Gemeinden: Ab einer mehrtägigen Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 400 (die Anzahl der Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner über sieben Tage gerechnet) gelten Ausfahrtsbeschränkungen. Das trifft derzeit etwa auf Braunau in OÖ zu, aber auch Wiener Neustadt, Wiener Neustadt Land, Scheibbs und Neunkirchen in NÖ und den Großteil von Tirol.
Was passiert bei regionalen Lockdowns?
Wiener, Niederösterreicher und Burgenländer befinden sich derzeit im für sie vierten harten Lockdown. Sollte sich eine solche Maßnahme wiederholen, würde das auch einen Teil des Sommer(urlaubs) verhageln: Freizeiteinrichtungen sind geschlossen, Bäder dürften dann nicht mehr öffnen, Hotels und Gastronomie wieder schließen. Auch Urlaubsfahrten in andere Bundesländer wären dann rechtlich nicht mehr möglich.
Ab wann darf wieder man ans Meer fahren?
Prinzipiell sind Reisen ins Ausland nicht verboten, allerdings gelten für beinahe alle Staaten Reisewarnungen: Wer etwa von Italien heimkommt, muss in Quarantäne, freitesten ist erst nach fünf Tagen möglich. Die österreichische Einreiseverordnung gilt jedoch derzeit nur bis 31. Mai.
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