Wie Corona künftige Wahlgänge ändert
„Bisher hat es Wahlen in dieser Form in Österreich noch nicht gegeben“, überlegt Manfred Kindermann von der Landeswahlbehörde. „Wir betreten rechtlich absolutes Neuland.“ Das bezieht sich sowohl auf die Verschiebung der steirischen Gemeinderatswahlen vom 22. März auf kommenden Sonntag, die wegen der Corona-Pandemie nötig wurde, als auch auf deren Umsetzung. Hier die wichtigsten Details.
Mit Maske im Wahllokal
Obwohl der Bund mittlerweile „oben ohne “ in Geschäften oder Restaurants erlaubt hat in steirischen Wahllokalen gilt: Maske oder Visier auf. „Wir empfehlen Mund-Nasen-Schutz und appellieren an die Vernunft“, begründet Wahlexperte Kindermann. „Es ist ja nicht auszuschließen, dass es zu Stoßzeiten zu einem Gedränge kommt.“ So sollen mögliche Clusterneubildungen verhindert werden.
Allerdings: Da die Lockerungsverordnung des Bundes die Empfehlung des Landes schlägt, kann die Behörde keinem Wähler Maskenpflicht vorschreiben. Die Beisitzer aber tragen fix Maske oder Visier.
560.000 € für Hygiene
Das Land hat einen eigenen Hygiene-Leitfaden für diese Wahlen herausgegeben. Jeder Wähler soll einen eigenen Stift mitbringen; wer keinen hat, bekommt einen zum einmaligen Gebrauch. Diese Stifte werden danach gesammelt und vermutlich vernichtet. Außerdem soll man sich die Hände beim Eintreten desinfizieren. Das Land lässt sich die Hygienemaßnahmen 560.000 Euro kosten.
Warum auf dem Wahlzettel noch 22. März steht
Die Gemeinderatswahlen waren für 22. März festgesetzt. Wegen der Corona-Krise entschloss sich die Landesregierung kurzfristig zu einer Verschiebung, dafür musste der Landtag eigens ein neues Gesetz beschließen. Da waren allerdings alle Stimmzettel längst gedruckt: Da es nur keine Neuausschreibung ist, steht am Sonntag das ursprüngliche Datum auf den Wahlzetteln. „Das erspart einige hunderttausend Euro an Kosten für Drucksorten“, betont Kindermann.
Wieso Tausende Stimmen versiegelt wurden
In der Steiermark gibt es die Möglichkeit des vorgezogenen Wahltages. Er fand am 13. März statt also noch vor der Verschiebung der Wahlen durch den Landtag. 33.480 Steirer haben diesen Tag genützt, ihre Stimmen wurden in Urnen versiegelt und werden am Sonntag mitgezählt.
Warum Hunderte Jugendliche nicht wählen dürfen
Auch das hat mit der Verschiebung zu tun. Der Stichtag für das nötige Mindestalter von 16 Jahren war der 6. Jänner (für den Wahltermin am 22. März). Auch dieser Stichtag bleibt gültig: Wäre aber der 28. Juni der reguläre Wahltermin, dann fiele der Stichtag auf Mitte April. Somit fallen am 28. Juni einige Hundert junge Erstwähler um das Wahlrecht um, obwohl sie alt genug wären
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