Richtig saubere Wahlen: Eigener Stift, desinfizierte Hände

Richtig saubere Wahlen: Eigener Stift, desinfizierte Hände
Der Hygieneleitfaden für die steirischen Gemeinderatswahlen am 28. Juni liegt vor.

Eigener Kugelschreiber in der Wahlzelle, Hände desinfizieren beim Eintreten in das Wahllokal und freilich - die obligate Maske über Mund und Nase: Jene 804.095 Personen, die bei den Gemeinderatswahlen am 28. Juni in der Steiermark wahlberechtigt sind, haben einige neue Regeln einzuhalten. Sie sind den Corona-Sicherheitsmaßnahmen geschuldet.

Am Donnerstag gab die Landesregierung den " Hygieneleitfaden zu Covid-19" bekannt. Er ist acht A4-Seiten lang und enthält "Empfehlungen" für Wähler, aber auch für die Wahlbeisitzer. Während der Stimmabgabe müssen die Steirer demnach Mund-Nasen-Schutz tragen, ob als (Stoff-)Maske oder Plexiglasvisier ist ihnen selbst überlassen.

Am Eingang sind die Hände zu desinfizieren, es gilt eine "dauerhafte Distanz" vor und im Wahllokal zu anderen Bürgern von zumindest einem Meter.

Einen eigenen Stift fürs Kreuzerl machen müssen die Wähler ebenfalls dabei haben - "Kugelschreiber, Bleistift, Filzstift etc" rät der Leitfaden. Andersfalls müssten im Wahllokal "Einwegschreibgeräte zur Verfügung gestellt" werden - sprich: Der Stift würde nach Gebrauch im Müll landen.

Für die Wahllokale sollten "Einbahnsysteme" angedacht werden, rät die Landesregierung. Die Beisitzer müssen die gesamte Zeit über Masken oder Visier tragen. Stehpulte in den Wahlzellen müssen "nach Möglichkeit" nach dem Wahlvorgang desinfiziert werden.

Handschuhe stündlich wechseln

Das könnte dann durchaus für einiges an Müllanfall  sorgen, denn die Behörde rät dafür zu Einweg-Desinfektionstüchern. Apropos Abfall: Jene Mitglieder der Wahlbehörde, die Wahlunterlagen verteilen oder Stimmen auszählen, sollen Einweghandschuhe überstreifen - und diese stündlich wechseln.

Die Wahlen in 285 steirischen Gemeinden hätten bereits am 22. März stattfinden sollen, wurden aber auf den Juni-Termin verschoben. Jene Stimmen, die bereits am vorgezogenen Wahltag am 13. März abgegeben wurden, bleiben gültig.

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