Denn auch wenn Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) vor zwei Wochen den groben Rahmen abgesteckt haben – so soll für den Liftbetrieb die 3-G-Regel gelten –, fehlt weiter die Verordnung, die alle Details regelt. Woran es noch hakt und worauf sich Wintersportler einstellen können im Überblick:
Welche Regeln gelten derzeit für die Benutzung einer Seilbahn?
Für den Zutritt zu den Aufstiegshilfen der Skigebiete hat die Bundesregierung bereits Mitte September die 3-G-Regel angekündigt. Doch die dafür nötige Verordnung des Gesundheitsministeriums lässt weiter auf sich warten.
In Kraft ist aber die FFP2-Maskenpflicht für Massenbeförderungsmittel: Sie gilt sowohl in den Gondeln als auch in jenen Sesselliften, die mit Hauben geschlossen werden können, und ebenso in den Wartebereichen. Das gleicht den Vorschriften für den öffentlichen Verkehr im Allgemeinen. Im Gegensatz zu 2020 gibt es jedoch keine Abstandsregeln oder Kapazitätsbeschränkungen.
Weshalb ist die Verordnung für den Wintertourismus noch nicht da?
Die Details dazu „befinden sich derzeit in finaler Erarbeitung“, heißt es auf Anfrage aus dem Gesundheitsministerium. Wie lange das noch dauern wird, bleibt unbeantwortet. Der Hintergrund: Wie von Tourismusvertretern zu hören ist, wird immer noch darum gerungen, wie die 3-G-Regel in der Praxis umzusetzen sein wird.
Woran spießt es sich?
Bei der Kontrolle und der Frage, wer diese durchführen muss und wann: Beim Kauf? Bei der Online-Bestellung? Bei erstmaligen Benützen? „Wir haben klar gemacht, dass wir die Kontrolle nur über den Verkauf machen können. Sonst sind wir heillos überfordert“, sagt der Tiroler ÖVP-Nationalratsabgeordnete und Sprecher der österreichischen Seilbahnwirtschaft, Franz Hörl.
Bei Tagestickets sei diese Kontrolle kein Problem: Da wird beim Kauf an der Kassa geprüft, ob der Skifahrer genesen, getestet oder geimpft ist. „Aber eine Kontrolle beim Zutritt schaffen wir einfach nicht“, sagt Hörl.
Wie stellen sich die Seilbahnbetreiber die 3-G-Kontrolle vor?
Ein Vorschlag lautet, dass für Besitzer von Langzeittickets die Gültigkeit nur bis zum Ablauf des 3-G-Nachweises programmiert ist. Zum Verlängern müsste der Kunde dann wieder an die Kassa, wo wiederum der „grüne Pass“ kontrolliert werden könnte.
Das bedeutet konkret: Wer einen Sechs-Tages-Skipass erwirbt und mit einem PCR-Test kommt, muss diesen nach derzeitiger Regelung nach drei Tagen wiederholen. PCR-Tests sind 72 Stunden gültig, momentan gelten auch noch Antigentest, doch nur für 24 Stunden.
„Aber damit wir dieses Enddatum installieren können, brauchen wir Hilfe beim Datenschutz“, erklärt Hörl. Eine entsprechende Regelung müsste von Bundesseite kommen. Reinhard Klier, Vorstand der Wintersport Tirol AG, bringt eine weitere Variante in die Debatte: Der Gast muss den entsprechenden Nachweis mitführen und bei Aufforderung von Polizei oder Gesundheitsbehörde vorweisen.
Kann es sein, dass für Saison- oder Wochenpässe die 2-G-Regel kommt?
In Eigenregie ist das für Seilbahnvertreter Hörl ausgeschlossen: „Wir haben eine Beförderungspflicht. Wir müssen grundsätzlich jeden befördern.“ Tickets nur an Geimpfte und Genesene zu verkaufen, aber nicht an Getestete, sei daher rechtlich für Betreiber nicht möglich. Das müsste vom Gesundheitsminister verordnet werden.
Was gilt bei Einführung der 3-G-Regel für Kinder?Unter zwölf Jahren gibt es außerhalb Wiens keine Testpflicht. Ältere werden wie Erwachsene Tests brauchen, falls sie nicht geimpft oder genesen sind, wobei in der Schulzeit der Ninja-Pass gilt.
Kommentare