Was die Skifahrer im heurigen Corona-Winter erwartet

In den Gondeln müssen Skifahrer FFP2-Masken tragen
Zwei Wochen nach Ankündigung der Regeln für den Tourismus warten Seilbahner weiter auf die Verordnung. Im Hintergrund wird über die 3-G-Kontrollen gestritten

In Österreichs Skigebieten steht der Winterbetrieb vor der Tür. Am Freitag startet etwa bereits der Stubaier Gletscher in Tirol in die Saison. Wie genau die Corona-Regeln für die Seilbahnbetriebe, die heuer auch wieder auf Gäste aus dem Ausland hoffen, aussehen werden, ist aber noch offen.

„Wir sitzen auf glühenden Kohlen“, sagt etwa Mario Stedile-Foradori, Chef der Seilbahnen auf der Tiroler Seite der Skiregion Arlberg, der größten des Landes. Und bringt damit die gereizte Stimmungslage unter den Skigebietsbetreibern auf den Punkt.

Was die Skifahrer im heurigen Corona-Winter erwartet

Mario Stedile-Foradori, Vorstand der Arlberger Bergbahnen, wartet täglich auf die konkreten Neuerungen

Denn auch wenn Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) vor zwei Wochen den groben Rahmen abgesteckt haben – so soll für den Liftbetrieb die 3-G-Regel gelten –, fehlt weiter die Verordnung, die alle Details regelt. Woran es noch hakt und worauf sich Wintersportler einstellen können im Überblick:

Welche Regeln gelten derzeit für die Benutzung einer Seilbahn?

Für den Zutritt zu den Aufstiegshilfen der Skigebiete hat die Bundesregierung bereits Mitte September die 3-G-Regel angekündigt. Doch die dafür nötige Verordnung des Gesundheitsministeriums lässt weiter auf sich warten.

In Kraft ist aber die FFP2-Maskenpflicht für Massenbeförderungsmittel: Sie gilt sowohl in den Gondeln als auch in jenen Sesselliften, die mit Hauben geschlossen werden können, und ebenso in den Wartebereichen. Das gleicht den Vorschriften für den öffentlichen Verkehr im Allgemeinen. Im Gegensatz zu 2020 gibt es jedoch keine Abstandsregeln oder Kapazitätsbeschränkungen.

Was die Skifahrer im heurigen Corona-Winter erwartet

Bei voller Kapazität soll es heuer keine langen Schlangen mehr geben.

Weshalb ist die Verordnung für den Wintertourismus noch nicht da?

Die Details dazu „befinden sich derzeit in finaler Erarbeitung“, heißt es auf Anfrage aus dem Gesundheitsministerium. Wie lange das noch dauern wird, bleibt unbeantwortet. Der Hintergrund: Wie von Tourismusvertretern zu hören ist, wird immer noch darum gerungen, wie die 3-G-Regel in der Praxis umzusetzen sein wird.

Woran spießt es sich?

Bei der Kontrolle und der Frage, wer diese durchführen muss und wann: Beim Kauf? Bei der Online-Bestellung? Bei erstmaligen Benützen? „Wir haben klar gemacht, dass wir die Kontrolle nur über den Verkauf machen können. Sonst sind wir heillos überfordert“, sagt der Tiroler ÖVP-Nationalratsabgeordnete und Sprecher der österreichischen Seilbahnwirtschaft, Franz Hörl.

Was die Skifahrer im heurigen Corona-Winter erwartet

VP-Nationalrat ist Sprecher der österreichischen Seilbahnbranche

Bei Tagestickets sei diese Kontrolle kein Problem: Da wird beim Kauf an der Kassa  geprüft, ob der Skifahrer genesen, getestet oder geimpft ist. „Aber eine Kontrolle beim Zutritt schaffen wir einfach nicht“, sagt Hörl.

Wie stellen sich die Seilbahnbetreiber die 3-G-Kontrolle vor?

Ein Vorschlag lautet, dass für Besitzer von Langzeittickets die Gültigkeit nur bis zum Ablauf des 3-G-Nachweises programmiert ist. Zum Verlängern müsste der Kunde dann wieder an die Kassa, wo wiederum der „grüne Pass“ kontrolliert werden könnte.

Das bedeutet konkret: Wer einen Sechs-Tages-Skipass erwirbt und mit einem PCR-Test kommt, muss diesen nach derzeitiger Regelung nach drei Tagen wiederholen. PCR-Tests  sind 72 Stunden gültig, momentan gelten auch noch Antigentest, doch nur für 24 Stunden.

Was die Skifahrer im heurigen Corona-Winter erwartet

„Aber damit wir dieses Enddatum installieren können, brauchen wir Hilfe beim Datenschutz“, erklärt Hörl.  Eine entsprechende Regelung müsste von Bundesseite kommen. Reinhard Klier, Vorstand der Wintersport Tirol AG, bringt eine weitere Variante in die Debatte: Der Gast muss den entsprechenden Nachweis mitführen und bei Aufforderung von Polizei oder Gesundheitsbehörde vorweisen.

Kann es sein, dass für Saison- oder Wochenpässe die 2-G-Regel kommt?

In Eigenregie ist das für  Seilbahnvertreter Hörl ausgeschlossen: „Wir haben eine Beförderungspflicht. Wir müssen grundsätzlich jeden befördern.“  Tickets nur an Geimpfte und Genesene zu verkaufen, aber nicht an Getestete, sei daher rechtlich für Betreiber  nicht möglich. Das müsste  vom Gesundheitsminister verordnet werden.

Was gilt bei Einführung  der 3-G-Regel für  Kinder?Unter zwölf Jahren gibt es außerhalb Wiens  keine Testpflicht. Ältere  werden  wie Erwachsene Tests brauchen, falls sie nicht geimpft oder genesen sind, wobei    in der Schulzeit der Ninja-Pass gilt.

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