Warum Sterben wieder ein Fall für den Höchstrichter ist

Warum Sterben wieder ein Fall für den Höchstrichter ist
Vier Antragstellern sind die geltenden Regeln zu streng. Unter ihnen ist die schwerkranke Nikola Göttling, die Hilfe bei dem letzten Weg einfordert. Speziell bei kirchlichen Vertretern ist das ein Tabu.

Die Wienerin Nikola Göttling hat eine konkrete Angst – den richtigen Zeitpunkt zu verpassen. In ihrem Fall bedeutet das: Den Zeitpunkt, zu dem die schwerkranke Neuropsychologin (gerade noch) fähig ist, die Infusion aufzudrehen, an der sie sterben wird.

Verpasst sie ihn, wird sie bis zu ihrem Tod in ihrem gelähmten Körper eingesperrt sein. Denn niemand darf ihr beim Sterben helfen. Aktive Sterbehilfe ist in Österreich verboten.

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