Vorarlberg: Drogendealer zu elf Jahren Haft verurteilt
Ein 52-jähriger Mann ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen Drogenhandels zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der Montenegriner wurde zu elf Jahren Gefängnis verurteilt, weil er nach Ansicht des Gerichts im Hintergrund als Vermittler Kontakte hergestellt und so beim Verkauf von großen Mengen Suchtgift die Fäden gesponnen hatte. Der Angeklagte sprach von einem Missverständnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Laut Anklage soll der 52-Jährige von November 2020 bis Jänner 2021 an der Vermittlung von 28 Kilo Kokain, 14 Kilo Amphetamine, 60 Kilo Marihuana und einem Kilo Haschisch beteiligt gewesen sein. Er war zwar nicht selbst unmittelbar als Käufer und Verkäufer tätig, organisierte das Suchtgiftgeschäft aber. Er kundschaftete aus, bot Drogen an und vermittelte Geschäfte. Kam ein Geschäft zustande, erhielt er eine Provision, die bei Cannabis hundert Euro pro Kilo, bei Kokain bis zu 1.000 Euro betragen haben soll. Das Gericht nahm in seinem Urteil zugunsten des Angeklagten eine Provision von hundert Euro pro Kilo an, unabhängig davon, welches Suchtgift der Mann vermittelte.
FBI an Ermittlungen beteiligt
An den polizeilichen Ermittlungen waren internationale Fahnder beteiligt, darunter das FBI. Sie verfolgten vor der Festnahme des Mannes seine Gespräche und Nachrichten, indem sie sein Handy abhörten. Der mehrfach vorbestrafte Mann, der bereits in Deutschland zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden war, hatte sich bei seinen Geschäften auf sein Kryptohandy verlassen, das aber offenbar weniger abhörsicher war, als er angenommen hatte. Der Mann sprach vor Gericht von einem Missverständnis. Er habe ein gebrauchtes Handy gekauft, das immer wieder seltsame Meldungen angezeigt habe. Mit Drogen habe er noch nie im Leben zu tun gehabt, konnt er sich eine Anklage nicht erklären. Bei ihm wurden weder Geld noch Drogen gefunden.
Erschwerend wirkte sich bei der Strafbemessung aus, dass der Mann im Rahmen einer kriminellen Vereinigung tätig war und dass es sich um enorme Mengen handelte. Auch die Vorstrafen und die Tatwiederholung waren erschwerend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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