Volksanwalt prüft Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer
Mario Lindner ist stellvertretender Bezirksstellenleiter beim Roten Kreuz Liezen. Homophobie sei ihm dort noch nie begegnet, berichtet der homosexuelle SPÖ-Politiker. Und trotzdem war es die "Meine Blutspende App" des Roten Kreuzes Steiermark, die Lindner dazu bewog, sich an die Volksanwaltschaft zu wenden.
Denn als er einen Termin zum Blutspenden vereinbaren wollte, blieb ihm dies nach Beantwortung der Frage „Hatten Sie in den letzten 12 Monaten als Mann Sex mit einem Mann?“ verwehrt. Die Volksanwaltschaft prüft nun die Rechtslage.
Eine rechtliche Handhabe hat die Volksanwaltschaft freilich nicht. Und neu ist der Stein des Anstoßes auch nicht: Männer, die Sex mit Männern haben (MSM) – also homo- und bisexuelle Männer – dürfen in Österreich und vielen anderen Staaten kein Blut spenden. Damit solle ein erhöhtes Risiko einer Krankheitsübertragung ausgeschlossen werden.
Die LGBTIQ-Community (die englische Abkürzung steht für lesbische, schwule, bi- und transsexuelle sowie intergeschlechtliche Menschen) empfindet das als Diskriminierung und läuft seit Langem dagegen Sturm.
Zwölfmonatsfrist
In einigen Ländern mit (gerichtlichem) Erfolg: Erst vor Kurzem wurde das Verbot in Brasilien, Ungarn und Groß-Britannien aufgehoben. Schon 2015 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass der generelle Ausschluss schwuler und bisexueller Männer als Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung nicht erlaubt sein könnte. Österreich passte die Blutspendeverordnung daher Ende 2019 an – und verhängte eine Zwölfmonatsfrist statt eines Totalverbots.
Dem standardisierten Anamnesebogen des Gesundheitsministeriums (auf dem auch besagte Rotkreuz-App basiert) zufolge dürfen also homo- und bisexuelle Männer nur dann Blut spenden, wenn sie in den zwölf Monaten vor der Spende keinen gleichgeschlechtlichen Sex hatten.
Das sei keine wirkliche Verbesserung und komme einem Totalverbot gleich, die sexuelle Orientierung werde mit einer Krankheit gleichgesetzt, meint die „Homosexuelle Initiative Wien“ (HOSI).
Riskant sei nicht, mit welchem Geschlecht man Sex habe, sondern wie man diesen praktiziere, argumentiert Obfrau Ann-Sophie Otte. „Ein heterosexueller Mann, der ohne Kondom mit unterschiedlichen Frauen schläft, hat ein höheres Infektionsrisiko als schwule oder bisexuelle Männer, die in monogamen Beziehungen leben bzw. konsequent Kondome benutzen.“
Beim Blutspenden solle also das individuelle Risikoverhalten beurteilt werden, nicht die sexuelle Orientierung, lautet der Tenor in der LGBTIQ-Community.
Der grüne Gesundheitsminister Rudolf Anschober könnte die bisherige Regelung mit einer Änderung der Verordnung leicht aushebeln.
Grüner Zickzack-Kurs
Bereits im Frühjahr 2020 brachten SPÖ und Neos im Nationalrat entsprechende Petitionen ein. Im Gesundheitsministerium fand man eine Änderung der Blutspendeverordnung im ersten Anlauf aber nicht nötig, weil keine Diskriminierung vorliege, wie es in einer Stellungnahme hieß. Kurz vor der Wien-Wahl im Oktober schien der grüne Minister seine Meinung geändert zu haben. In einer neuerlichen Aussendung kündigte er eine Anpassung des Leitfadens zur Prüfung von Blutspendern an – und ortete eine „zweifellos bestehende Diskriminierung“. Ein darauf abzielender SPÖ-Antrag im Nationalrat wurde von ÖVP und Grünen jedoch abgelehnt.
Anfang Dezember initiierten die Neos im Parlament dann ein Experten-Hearing – bei dem sich diverse Ärzte für ein Ende der „diskriminierenden Praxis“ aussprachen.
Christof Jungbauer, von der ÖVP eingeladener Transfusionsmediziner und Leiter der Blutspendezentrale des Roten Kreuzes für Wien, NÖ und das Burgenland, tat das nicht. Man wolle niemanden diskriminieren, sagt er. Ein promiskuitiver homosexueller Mann habe jedoch je nach Studie ein 40- bis 62-faches Risiko, HIV zu übertragen. Bei heterosexuellen Männern mit wechselnden Sexualpartnerinnen handle es sich bloß um das 2,3-fache Risiko.
Die Zwölfmonatsfrist, mit der sich Österreich im Vergleich zu anderen EU-Staaten im Mittelfeld bewege, hält Jungbauer für vernünftig. Mit noch mehr Vergleichsdaten könne man über eine weitere Verkürzung der Frist nachdenken.
Der angekündigten Prüfung der (derzeit 37) Ausschlusskriterien stehe man jedoch offen gegenüber, heißt es vom Roten Kreuz. Wichtig sei, dass im Sinne der größtmöglichen Sicherheit der Empfänger eine wissenschaftlich fundierte Entscheidung getroffen werde.
Experten sind am Zug
Laut Yannick Shetty, LGBTIQ-Sprecher der Neos, erwägt Anschober nun eine Vier- statt einer Zwölfmonatsfrist. Was für den Politiker an der ursprünglichen Problematik nichts ändert.
Seitens des Ministeriums will man das so zwar nicht bestätigen. Anschober habe sich aber "stets für eine Änderung der aktuellen Vorgehensweise ausgesprochen, mit dem Ziel einer möglichst individuellen Risikoabschätzung auf Basis von individuellem Verhalten, statt dem Ausschluss von Gruppen aufgrund ihrer sexuellen Identität oder Orientierung", heißt es dort
Inwieweit dies möglich sei, werde derzeit noch mit Experten erörtert. Da sich aber durch jede Anpassung der Vorgehenswiese auch wesentliche und kritische Fragen der Sicherheit für Empfänger ergeben, dauere dieser Abstimmungsprozess noch an. Die Verkürzung der Rückstellungsfrist als ersten Schritt begrüße man grundsätzlich, erklärt ein Sprecher Anschobers.
„Ich möchte mit aller Kraft eine Lösung erreichen, die jede Form von Diskriminierung verhindert. Dies aber im Einvernehmen mit der Blutkommission und den Blutspendeorganisationen“, betont der Minister.
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