Vogelgrippe in Tiroler Tierpark festgestellt

Vogelgrippe in Tiroler Tierpark festgestellt
Ein Pelikan und fünf Schwäne sind gestorben, ein weiterer wurde getötet.

In einem Tierpark im Tiroler Unterland wurde nun der erste Fall von Vogelgrippe im Bundesland bestätigt, teilte das Land am Donnerstag mit.

Die Vogelgrippe oder Geflügelpest ist eine fieberhafte Viruserkrankung für Vögel. "Derzeit tritt der Stamm H5N1 auf. Dieses Influenzavirus gilt als nicht humanpathogen, stellt für den Menschen also keine Gefahr dar", betonte Landesveterinärdirektor Josef Kössler. Das Virus werde auch nicht über Lebensmittel übertragen.

Am vergangenen Wochenende sind im betroffenen Tierpark fünf Schwäne tot aufgefunden worden. Ein weiterer musste getötet werden. Am Donnerstag hat das nationale Referenzlabor laut Land Tirol den Verdacht auf Vogelgrippe bzw. Geflügelpest bestätigt.

Schon seit Wochen geschlossen

Der betroffene Tierpark ist aufgrund der Winterpause bereits seit mehreren Wochen für BesucherInnen geschlossen. 

Aufgrund des vermehrten Auftretens von Vogelgrippe in ganz Europa gelten in Österreich bereits seit 10. Jänner dieses Jahres Vorsichtsmaßnahmen. „Wir beobachten die Lage sehr genau und wollen vor allem ein Übergreifen der Tierseuche auf die heimischen Geflügelbestände vermeiden“, erklärt der Landesveterinärdirektor.

Tirol sei bislang als „Gebiet mit erhöhtem Risiko“, nicht aber mit „stark erhöhtem Risiko“ für Vogelgrippe klassifiziert. Dies werde sich voraussichtlich in Kürze ändern. „Wir gehen davon aus, dass für Betriebe über 50 Stück Geflügel in Ergänzung zu den aktuellen Maßnahmen in Kürze österreichweit einheitlich Stallpflicht gelten wird“, so Landesveterinärdirektor Kössler.

Weitere Untersuchungen im Tierpark

Der betroffene Tierpark hält in Summe rund 210 Stück teilweise sehr seltener Vogelarten wie Flamingos und Pelikane, weitere Wasservogelarten, Hühnervögel, diverse Papageienarten, Greifvögel und Emus. Am Mittwoch ist noch ein Pelikan verendet.

Für Einrichtungen wie Zoos und Tierparks sehen die EU-weit geltenden Bekämpfungsmaßnahmen für Geflügelpest vor, dass nach einer entsprechenden Risikoabschätzung bestimmte Tiere des Bestandes von einer verpflichtenden Tötung ausgenommen werden können. Dazu führt die Veterinärbehörde in den nächsten Tagen noch umfangreiche Probennahmen durch.

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