Vier Jahre zu Unrecht Familienbeihilfe bezogen: Sechs Monate bedingt

Vier Jahre zu Unrecht Familienbeihilfe bezogen: Sechs Monate bedingt
Gut 18.600 Euro hat die Frau eingestreift. Vor Gericht gab sie an, nichts von dem Geld gewusst zu haben.

Eine 49 Jahre alte Kärntnerin ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren Betrugs zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Sie hatte vier Jahre lang Familienbeihilfe bezogen, die einer von ihr gepflegten Frau zugestanden war. Insgesamt kamen so mehr als 18.600 Euro zusammen. Vor Richter Dietmar Wassertheurer gab die Frau zu, das Geld zu Unrecht bezogen zu haben.

Die Angeklagte war jahrelang als Sachwalterin für eine beeinträchtigte Frau tätig gewesen, die sie auch gepflegt hatte. Ende 2014 wurde ihr die Sachwalterschaft entzogen und einem Rechtsanwalt übertragen. Die heute 49-Jährige pflegte ihren Schützling aber weiterhin und bekam dafür auch Geld. Was sie dem Rechtsanwalt nicht mitteilte, war die Tatsache, dass die erhöhte Familienbeihilfe für die Gepflegte auf ihr Privatkonto überwiesen wurde.

Angeblich nichts gemerkt

Im Frühjahr 2019 flog die Sache schließlich auf, seither geht die Familienbeihilfe an die Kanzlei des Rechtsanwaltes. Staatsanwältin Bettina Dumpelnik erhob Anklage wegen schweren Betrugs. Die Angeklagte beteuerte vor Gericht immer wieder, überhaupt nicht bemerkt zu haben, dass die Familienbeihilfe weiterhin auf ihrem Konto landete. Das wollte ihr der Richter nicht glauben, sie beharrte aber darauf.

Wie sie den Schaden zurückzahlen wird, ist offen, derzeit lebt sie von einer Witwenpension in Höhe von knapp 900 Euro. Kredit könne sie auch keinen aufnehmen, klagte die 49-Jährige, da sie wegen eines schon länger zurückliegenden Privatkonkurses bei keiner Bank Geld bekommen würde. Die sechs Monate bedingte Haft nahm sie an, nachdem sie sich vergewissert hatte, dass sie nun nicht ins Gefängnis müsse. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.

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