Im Hotel Ananas in Wien-Margareten ist auch einiges los. Der Samariterbund betreut dort aktuell 80 gehörlose Vertriebene aus den unterschiedlichsten Regionen der Ukraine. Nur müssen sie Ende des Monats wieder raus, weil das Hotel dann nicht mehr als Quartier zur Verfügung steht. Der Fonds Soziales Wien, der auf Landesebene die Versorgung der Flüchtlinge verantwortet, klärt nun, wo diese Menschen untergebracht werden.
Katharina Ebhart-Kubicek vom Fonds Soziales Wien versichert: „Den 80 gehörlosen Personen werden natürlich Grundversorgungsplätze angeboten, sofern sie noch keinen privaten Wohnplatz haben.“
Beispiele wie diese gibt es viele. Dennoch sieht der Österreichische Behindertenrat Grund zur Sorge und hat seine Position zur Versorgung vertriebener Menschen mit Behinderungen bei den zuständigen Stellen und darüber hinaus deponiert.
Die Grundversorgung müsse an geflüchtete Menschen mit Behinderungen angepasst werden, weil mit den aktuellen Regelungen nicht das Auslangen gefunden werden könne, so deren Präsident Michael Svoboda.
Zuständig für die Versorgung sind der Bund und die Länder. Partnerschaftlich. Die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistung (BBU) betreibt in Graz-Andritz schon länger eine Unterkunft, in der für maximal 140 Menschen mit Behinderungen, psychischen Beeinträchtigungen oder medizinischem Sonderbedarf Platz ist. Aus der Ukraine werden von der BBU derzeit 30 Menschen mit Behinderungen versorgt, fünf davon sind stark pflegebedürftig.
Das Innenministerium betont, dass im Zuge der medizischen Erstuntersuchungen die Identifizierung einer allfälligen Vulnerabilität oder eines erhöhten Betreuungsbedarfs im Fokus stehe. Das wird auch in den Erstversorgungszentren der BBU standardmäßig erhoben.
Das Innenministerium verweist auch auf die nach der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz Ende März eingerichtete Steuerungs- und Arbeitsgruppe zur Aufnahme von besonders Schutzbedürftigen und vulnerablen Gruppen aus der Ukraine. Hier erfolge ein wöchentlicher Austausch mit dem Sozialministerium, den Ländern und den Hilfsorganisationen, „um ein koordiniertes und bedarfsorientiertes Vorgehen im Rahmen der Grundversorgung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen sicherzustellen“.
Dass noch Nachschärfungsbedarf bestehe, sagen neben dem Behindertenrat auch Hilfsorganisationen wie Arbeitersamariterbund und Caritas, ebenso wie der Fonds Soziales Wien. Sowohl, was die rechtliche Situation der vulnerablen Gruppen betrifft, als auch die Finanzierung des Bundes, um eine qualitätsvolle Betreuung zu ermöglichen.
Große Hoffnung wird dabei in die nächste Konferenz von Innenminister Karner mit den Landesflüchtlingsreferenten Anfang Mai gesetzt, in der die entscheidende Weichenstellung zur bestmöglichen Versorgung und einer adäquaten Finanzierung entsprechend der anfallenden Realkosten getroffen werden soll, die behinderte Vertriebene nicht vergisst.
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