Hundeattacken verhindern
Als Reaktion auf einige schwere Beißunfälle und Hundeattacken hatte Rauch 2024 eine Änderung des Tierschutzgesetzes initiiert. Der Minister wollte nach einer tödlichen Hundeattacke in Oberösterreich Beiß- und Angriffstrainings bei privaten Hunden einen Riegel vorschieben.
Doch ein erster Entwurf der Novelle hatte bereits 2024 während der Begutachtung bei den 60.000 Mitgliedern des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV) – Dachverband von mehr als 100 Hundevereinen – sowie beim Innen- und Verteidigungsministerium für heftige Reaktionen und Kritik gesorgt. Auch der Verfassungsdienst des Landes Tirol hatte damals eingewendet, dass der Entwurf verfassungswidrig sei.
In ihrer aktuellen Version wurde die Novelle ohne weitere Begutachtung am letzten Arbeitstag von Rauch im Februar durchgewunken.
Das Bundesheer und die Polizei sehen die künftige Ausbildung ihrer Diensthunde ernsthaft in Gefahr und warnen vor der Neuregelung.
Eingriff in das Training
Denn die Novelle zielt nicht nur spezifisch auf Beiß- und Angriffstrainings ab. Der ÖKV spricht von einem "De-facto-Verbot der gesamten Gebrauchshundeausbildung“. Mit umfasst sind nämlich auch "vergleichbare Ausbildungen und sportliche Aktivitäten, die gegen den Menschen oder gegen von Menschen getragene Gegenstände (z. B. Schutzärmel, Trainingsdummys etc.) gerichtet sind“, heißt es im Gesetzestext.
Auch wenn Spielzeuge wie Bälle, Seile und Frisbees vom Verbot ausgenommen sind, greift die Novelle laut ÖKV in "fast jedes professionelle Hundetraining“ ein.
Dazu gehören Diensthunde von Polizei oder Bundesheer, die für Schutz, Drogensuche oder Sprengstoffdetektion ausgebildet werden. "Wenn es einem zivilen Züchter in Österreich nicht mehr erlaubt ist, so auszubilden, müsste der Zukauf der Tiere nur noch aus dem Ausland erfolgen“, warnt man im Innenministerium. Sowohl Polizei als auch Heer arbeiten eng mit zivilen Züchtern und Trainern zusammen.
Außerdem zählen zum Gebrauchshundewesen Rettungs- und Suchhunde sowie Sportgebrauchshunde, die in Disziplinen wie Schutzhundearbeit, Fährtenarbeit und Gehorsam im Gebrauchshundesport geführt werden. Österreich trägt in diesen Bewerben sogar Europa- und Weltmeisterschaften aus.
UNESCO-Weltkulturerbe
Der ÖKV sieht in Rauchs Novelle einen "klaren Verfassungsbruch“. Denn der Schutz des Menschen vor dem Tier sei Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei und verfassungsgesetzlich den Bundesländern vorbehalten. Deutlich werde dies, weil die Novelle nahezu wörtlich aus dem Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetz abgeschrieben wurde, heißt es in der Anzeige bei der WKStA, die dem KURIER vorliegt. Mit dem Unterschied, dass das Landesgesetz in seinen Erläuterungen klarstellt, dass der Gebrauchshundesport "nach internationalem Reglement nicht gemeint und vom Verbot ausgenommen ist“.
Deshalb habe der ÖKV die Anzeige eingebracht. "Wir haben es gemacht, weil wir der Meinung sind, dass hier ein Bruch der Verfassung vorliegt und auch Ex-Minister Johannes Rauch nicht über dem Gesetz steht.“ Minister Rauch habe dies auch gewusst, weil es dazu eindeutige juristische Stellungnahmen im Vorfeld gegeben hat, so der Kynologenverband.
Appell an die Regierung
Befeuert wird die Debatte , weil die UNESCO das Gebrauchshundewesen kürzlich zum immateriellen Kulturerbe erklärt hat. ÖKV-Präsident Philipp Ita appelliert an die neue Regierung und Tierschutzministerin Korinna Schumann (SPÖ), "diese Absurdität zu beenden und sich für die Aufhebung der Verordnung einzusetzen“.
Rückendeckung erhält der Verband von den Freiheitlichen. "Der Internationale Gebrauchshundesport muss erhalten bleiben, daher haben wir am Donnerstag im Nationalrat einen Antrag für seine Rettung eingebracht“, sagt FPÖ-Tierschutzsprecherin Irene Eisenhut.
Gegner sehen das Ehrenamt in Gefahr
"Das Verbot, angeblich als Reaktion auf Beißunfälle, entbehrt jeder sachlichen Grundlage – es gibt keinerlei Zusammenhang zwischen dem Gebrauchshundewesen und Vorfällen, bei denen es zu Beißattacken gekommen ist", meint die FPÖ-Abgeordnete. Vielmehr gefährde das Verbot des Gebrauchshundesports "unsere hohen Tierschutzstandards, die Ausbildung von Diensthunden bei Polizei, Zoll, Bundesheer und Rettungskräften sowie das Ehrenamt in Hundevereinen“, so die FPÖ.
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